Montag, 22. Juni 2009

TANSTAAFL

TANSTAAFL ist eine Abkürzung für die englische Redewendung „there ain’t no such thing as a free lunch“, die durch den Science-Fiction-Autor Robert A. Heinlein in seinem Roman The Moon Is a Harsh Mistress von 1966 populär gemacht wurde.

Die Redewendung und das Buch sind in libertären Kreisen sehr beliebt und der Satz wird oft in Lehrbüchern der Ökonomie zitiert. Um die doppelte Verneinung zu umgehen, wird stellenweise auch die Abkürzung TINSTAAFL verwendet, die als „there is no such thing as a free lunch“ aufgelöst wird.

Der Satz lässt sich sinngemäß mit „nichts ist umsonst“ übersetzen und soll das Konzept der Opportunitätskosten veranschaulichen. Greg Mankiw beschreibt das Konzept folgendermaßen: „Um eine Sache zu bekommen, die wir mögen, müssen wir üblicherweise eine andere Sache aufgeben, die wir mögen. Entscheidungen zu treffen bedeutet, Ziele gegeneinander abzuwägen.“

Der Satz bezieht sich auf die früher verbreitete Tradition der Saloons in den Vereinigten Staaten, den Gästen ein „Free Lunch“, also einen „kostenlosen“ Imbiss, anzubieten, wobei die Gäste jedoch verpflichtet waren, mindestens ein Getränk zu erwerben.

Rudyard Kipling beschreibt 1891, wie er „in ein Barzimmer voller schlechter Saloonbilder kam, in dem Männer mit auf den Hinterkopf geschobenen Hüten Essen von einer Theke herunter schlangen. Es war die Institution des „free lunch“, auf die ich gestoßen war. Man bezahlte für ein Getränk und bekam so viel zu essen, wie man wollte. Für etwas weniger als eine Rupie am Tag kann sich ein Mann in San Francisco satt essen, obwohl er pleite ist. Denk daran, wenn Du jemals dort festsitzen solltest.“

TANSTAAFL bedeutet, dass für eine Person oder Gesellschaft etwas nie wirklich kostenlos sein kann. Selbst wenn es den Anschein hat, dass etwas kostenlos ist, gibt es immer Kosten für die Person oder die Gesellschaft als Ganzes, auch wenn diese Kosten versteckt oder verteilt sein können.[5] Kann man beispielsweise gratis Speisen während der „Happy Hour“ in einer Bar bekommen, so muss der Besitzer die Kosten dafür tragen und wird versuchen, diese auf anderem Wege auszugleichen. Einige Güter, wie wild gepflückte Früchte, mögen zwar praktisch kostenlos sein, aber normalerweise entstehen immer Kosten – in diesem Fall für die Arbeitsleistung des Pflückens oder durch den Verlust an Nahrungsmitteln für die Tiere der Umgebung.

Sonntag, 21. Juni 2009

Scheiden auf die billige Tour

1000 Franken verrechnet ein Zürcher Anwalt für den Papierkram einer Scheidung. Gerade im Sommer, wenn Schweizer Paare ihre Ehen nach einem Ferienknatsch auflösen wollen, boomt sein Dumping-Angebot.

Ferien sind eine Belastung für Paare – das spüren die Scheidungsanwälte im Sommer. Beliebt ist die Scheidung per Internet. Als einziger Schweizer Anwalt betreibt Roger Groner eine Website, auf der Paare ihr künftiges Sololeben einleiten können. Die Site boomt: «Wir haben im Sommer über 50 Prozent mehr Klienten», sagt Groner.

1000 statt 2500 Franken

Die Statistik gibt Groner Recht: Im August und September, nach Ablauf der zweimonatigen Bedenkfrist, ist die Anzahl der Scheidungen teils doppelt so hoch wie in anderen Monaten. Das Bundesamt für Statistik registrierte im September 2008 gut 2500 Scheidungen – im Juli nur gut 1000.

Sind sich die Ehepartner einig über Geld und Sorgerecht, lässt sich die Online-Scheidung nicht nur per Smartphone vom Strand aus einleiten, sondern vor allem günstig: Anwalt Groner wirbt mit einer Pauschale von 1000 Franken. Die Konkurrenz verlangt im Schnitt rund 2500 Franken.

Fragwürdige Tendenz

Dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) passt das gar nicht: «Diese Tendenz beurteilen wir als eher fragwürdig», sagt SAV-Vorstandsmitglied Michael Hüppi. Persönliche Beratung durch einen Anwalt erachte sein Verband besonders bei komplexen Scheidungen als wichtig.


Artikel im Tagesanzeiger.
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