Dienstag, 29. Januar 2008

Nach vier Woche ist sie da

Das ist sie:



Die Unterschrift meiner Ex-Frau unter der Anlage U. Diesmal ging es nur vier Wochen, bis ich sie bekam. Ich bin positiv überrascht, ich hatte eigentlich mit einer wesentlich längeren Dauer und mehr Bedingungen gerechnet. Aber warum sollten im Laufe der Jahre die Sachen sich nicht besser entwickeln als ich dachte.
Auf jeden Fall kann ich jetzt (es ist erst Anfang Februar) bereits die Steuererklärung für 2007 angehen. Die dazu notwendige Unterlage, welche die längste Vorlaufzeit benötigt, habe ich nun. Der Rest ist Fleissarbeit.
Ich kann allen, die auch auf die Unterschrift unter die Anlage U angewiessen sind nur den Rat geben, so früh wie möglich diese einzufordern. Der zweite Januar ist dafür ein guter Starttermin.

Alles ist gut.

Sonntag, 27. Januar 2008

Die Jagd nach der Anlage U läuft wie erwartet

Am 02. Januar habe ich bei meiner Ex-Frau die ausgefüllt Anlage U eingeworfen mit der Bitte, diese bis Mitte Januar zu unterschreiben und mir zurückzugeben. Nach drei Wochen kam eine erste Nachricht, das sie mir die Anlage U diese Woche noch zukommen lässt. Doch statt dessen habe ich am Freitag ein Schreiben erhalten, in dem Sie mich auffordert, ihr nochmals - inzwischen das vierte Mal - schriftlich zu bestätigen, das ich ihr den steuerlichen Nachteil ersetzen werde. Erst dann - aber dann unverzüglich - wird sie mir die Anlage U zukommen lassen.
Nun gut, die schriftliche Bestätigung habe ich ihr am Samstag noch in den Briefkasten geworfen und jetzt bin gespannt, was unverzüglich bedeutet.
Ich rechne mal nicht damit, das dies noch diesen Monat sein wird.

Samstag, 12. Januar 2008

Die jährliche Jagd nach der Unterschrift

Dieses Jahr habe ich aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre die Jagd nach der Unterschrift meiner Ex-Frau unter die Anlage U schon sehr früh eröffnet. Da ich bisher immer auf die Anlage u warten musste habe ich dieses Jahr meine Steuererklärung mit der Anlage U begonnen.
Gleich am 2. Januar habe ich meine Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau aufgestellt, die Anlage U ausgefüllt und mit einem Begleitbrief bei ihr in den Briefkasten eingeworfen:



Hallo ...,
ich habe Dir hier die Anlage U für das Jahr 2007 und bitte Dich, diese bis Mitte Januar zu unterzeichnen und mir zurück zu geben.

Meine Unterhaltsleistungen an Dich im Jahr 2007 beliefen sich auf 10202,39 Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

12 x 650,00 Euro Unterhalt 7800,00
12 x 100,00 Euro Vorsorgeunterhalt 1200,00
1 x 1202,39 Euro Ausgleich steuerlicher Nachteil aus 2005 1202.39

Die Ausgleichszahlung gilt ebenfalls als Unterhaltsleistungen. Den entsprechenden Vermerk in den Erläuterungen habe ich für Dich markiert.

Die Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger kannst Du behalten, die anderen drei Exemplare bitte ich mir unterzeichnet zurück zu geben.

Falls Du Fragen hast kannst Du Dich gerne an mich wenden.

Vielen Dank und viele Grüsse


...


Gehört habe ich bis heute nichts von meiner Ex-Frau. Noch hat sie ja drei Tage Zeit. Aber ich weiss schon jetzt, das ich bis Mitte des Monats die Anlage U nicht in meinen Händen halten werde. Ich werde aber regelmässig nachfragen, in der Zwischenzeit meine restlichen Unterlagen für die Steuererklärung 2007 zusammenstellen und hoffen, das ich bis ich so weit bin auch die Anlage U erhalten habe.
Aufgrund der letzten Jahre bin ich jedoch skeptisch.

Freitag, 11. Januar 2008

Wie es weitergeht ?

Ein Blick voraus:
Die folgenden fünf Jahr sind jetzt sehr gut planbar - solange nichts ungewöhnliches passiert:

Im Mai 2012 erfolgt meine letzte Unterhaltszahlung an meine Ex-Frau.
  • Meine Ex-Frau bekommt weiterhin jeden Monat 750 Euro von mir, unabhängig von den jeweiligen Einkommensverhältnissen und unabhängig von Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle.
  • Es wird die jährliche Diskussionen um die Anlage U geben. Ein langes und mühsames Bitten von mir, bis ich die Unterschrift meiner Ex-Frau erhalten habe. Und das Gegenrechnen und Auseinanderaddieren ihrer Ausgleichsforderung.
  • Weiterhin die unregelmässigen Forderungen meiner Ex-Frau nach zusätzlichen Zahlungen.
  • Und das ebenso unregelmässige Entgegenkommen von mir und das Leisten von zusätzlichen Zahlungen.

Im Juli 2009 erfolgt die letzte Ratenzahlung meiner Ex-Frau für das Darlehn, anschliessend schuldet sie um und ich werde hoffentlich endlich aus der Schuldhaftung entlassen.

  • Bis dorthin werde ich nach jedem Vierteljahr einen Seufzer ausstossen, nämlich genau dann, wenn meine Ex-Frau die nächste Rate bezahlt hat und ich nicht von der Bank angegangen werde.

Unterhaltszahlungen für meinen Sohn für die nächsten 15 Jahre.

  • Unregelmässige zusätzliche Zahlungen für meinen Sohn (für Schule, Zusatzunterricht, Anschaffungen, etc.).
  • Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend seinem Alter
  • Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle
  • Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend meinen Einkommensverhältnissen.

Das Alles ist aber sehr planbar, die Veränderungen überschaubar und die Laufzeiten nicht mehr erschreckend. Es geht also weiter und es geht gut weiter.

Dienstag, 8. Januar 2008

Jahresendabrechnung 2007

Jahresende, Kassensturz.
So wie es jetzt aussieht, bin ich mit einem kleinen Plus auf meinem Konto aus dem Jahr 2007 gegangen. Das ist in Ordnung und das ist etwas, mit dem ich leben kann.

Abgezogen werden muss noch der Ausgleich für die Anlage U von 2006, welche meine Ex-Frau noch nicht eingereicht hat. Dieser Betrag wird wohl zwischen 1000 und 1500 Euro liegen, so das für letztes Jahr eine schwarze Null stehen wird.


Wenn ich dieses Jahr, in dem nur noch eine direkten scheidungsbedingten Zahlungen von 1000 Euro an meine Scheidungsanwältin angefallen ist, als Muster für alle folgenden nehme habe ich ein relativ entspanntes Leben vor mir.

  • Die Steuererstattung von 2006 in Höhe von 3000 Euro hat meine laufende Steuerlast gesenkt.
  • Eine alte Lebensversicherung habe ich gekündigt und die daraus resultierende Rückzahlung in meine Altersvorsorge investiert
  • 1200 Euro musste ich für 2005 als Ausgleich der steuerlichen Nachteile meiner Ex-Frau aufgrund der Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex-Frau bezahlen

Dies sind alles nur laufende Posten, die ab nun jedes Jahr in ähnlicher Form auftauchen werden und die ich hoffentlich auch in Zukunft so handeln kann.

Das sieht doch gar nicht so schlecht aus. Und wenn man dann noch bedenkt, das ich mir dieses Jahr meine Urlaubswünsche erfüllen konnte und gleichzeitig noch etwas in meine Altervorsorge anlegen konnte dann sieht es doch schon sehr gut aus. Ich freue mich auf jeden Fall schon auf 2008.

Donnerstag, 3. Januar 2008

Fazit - Schuldhaftung nie ohne Garantie

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Schuldhaftung nie mehr ohne Garantie -

Nie wieder werde ich eine Schuldhaftung oder Bürgschaft eingehen, ohne das ich gleichzeitig eine Garantie für den Fall der Fälle bekomme. In der Ehe habe ich vorzeitig und mit Zuversicht die Schuldhaftung für das Darlehn der Bank an meine Ex-Frau unterschrieben. Damals dachte ich nicht daran, das wir uns je trennen würden oder das das Darlehn nicht beglichen werden wird. Aus diesem Grund habe ich auch auf jede Garantie von meiner Ex-Frau verzichtet.
Und jetzt stecke ich bei der Bank in der Schuldhaftung und komme nicht mehr raus. Die Bank wird mich erst aus der Schuldhaftung entlassen, wenn sie davon überzeugt ist, das meine Ex-Frau das Darlehn alleine bezahlen kann. Und die Messlatte der Bank ist so hoch, das dieser Nachweis kaum zu erbringen ist.
Meine Ex-Frau zahlt zwar die vierteljährlichen Raten und solange dies geschieht habe ich nichts zu befürchten. Und anscheinend hat meine Ex-Frau für die Zeit nach dem Ablauf des Darlehns (in knapp eineinhalb Jahren) auch schon eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank. Somit bin ich zumindest in 18 Monaten aus dem Vertrag draussen.
Trotzdem - wenn meine Ex-Frau die Raten nicht bezahlt holt die Bank das Geld bei mir. Und dies, ohne das ich dafür einen Gegenwert bekommen werde.
Und genau für diese Situation hätte ich mich absichern sollen. Hier hätte ich - bevor ich die Schuldhaftung unterzeichne - mit meiner Ex-Frau einen Vertrag machen müssen das ich einen Anteil an der Wohnung bekomme. Oder ich hätte mich ins Grundbuch eintragen lassen sollen. Oder auf eine andere Art und Weise an der Wohnung beteiligt werden sollen.
Dazu ist es jetzt zu spät aber für die Zukunft habe ich gelernt. Keine geldwerten Leistungen ohne Vertrag. Nie mehr.
Und hoffen, das ich nie für die Schuldhaftung gerade stehen muss.