Montag, 29. Dezember 2008

Portemonnaie

Kurz vor Weihnachten war ich bei Freunden eingeladen. Unter anderem war eine geschiedenen Frau dort, die einen sehr witzigen Namen für ihren Ex-Mann verwendete:

Portemonnaie



Sie liess diesen Namen so beiläufig in ihre Erzählungen einfliessen, dass ich zuerst gar nicht verstand, was sie damit meinte. Erst auf mein Nachfragen erklärte sie uns den tatsächlichen Sachverhalt.

Sie sieht ihren Ex-Mann wirklich als Geldbeutel an, "in dem in erster Linie Bargeld aufbewahrt wird." (Zitat von Wikipedia.de)

Das kommt mir doch alles so bekannt vor. Welchen Ausdruck wohl meine Ex für mich verwendet?

Mittwoch, 17. Dezember 2008

Das widersprüchliche Horoskop

Heute hatte ich mal wieder Zeit mich meinem Horoskop zu widmen. Eigentlich bin ich Waage, und dazu heisst es:
Es wäre äusserst günstig, wenn Sie Ihr Budget gut im Auge behalten würden. Schliesslich stehen schon bald wieder einige Ausgaben an, um unumgänglich sind. Achten Sie verstärkt auf Angebote.


Eigentlich kann dieser Text jeden Tag in meinem Horoskop stehen. Ich brauche endlich einen eigenen Computer sowie neue Schuhe. Und mein Staubsauger macht bald schlapp. Und auf mein Konto schaue ich auch ständig um zu sehen, was noch übrig ist.
Ein Text also, der in Zeiten der Rezesion auf 85% der Bevölkerung zutrifft. Ich werde ihn mir zu Herzen nehmen.

Noch besser wird es, wenn ich dazu das Horoskop der Jungfrau lese (wäre ich zwei Stunden früher geboren wäre ich statt Waage nämlich Jungfrau):

Sie entdecken Ihre künstlerische Ader. Leben Sie diese auch dann aus, wenn Sie von anderen belächelt werden. Schon bald werden Sie feststellen, wir vorteilhaft es sich auf den finanziellen Bereich auswirkt.


Na, dass ist doch mal eine gute Nachricht. Da ich weder ein Instrument spiele noch singe und auch meine malerischen Fähigkeiten begrenzt sind fällt mir nur eine künstlerische Tätigkeit ein, die ich zu Geld machen kann:

Ich schreibe ein Buch, ich veröffentliche meinen Blog als Literatur.
Bitte alle Verleger mal melden!

Sonntag, 14. Dezember 2008

Kindergeld, Düsseldorfer Tabelle, Kinderfreibetrag - was es alles zu beachten gibt

Oweh, was muss/will ich alles beachten.
Vielleicht wird zum 01. Januar 2009 das Kindergeld angehoben. Dann kann ich weniger Kundesunterhalt (5 Euro weniger) bezahlen. Aber noch ist dies nicht klar und jetzt ist schon der 15. Dezember.
Vielleicht wird zum 01. Januar 2009 die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Dann muss ich mehr oder weniger Kindesunterhalt bezahlen. Aber dies ist noch nicht klar und jetzt ist schon der 15. Dezember.
Da ich jetzt in der Schweiz lebe bekommt meine Ex vielleicht den ganzen Kinderfreibetrag. Oder nicht? Aber habe ich was davon? Bestimmt nicht. Aber wer weiss das schon genau?
Und so geht es weiter, lauter Dinge die sich zum ersten Januar ändern - oder vielleicht nicht. Und wenn sie sich ändern, dann weiss ich noch nicht ob dies zu meinen Gunsten oder zu meinen Ungunsten ausgehen wird.
Naja, da bleibt nur abwarten. Und Tee trinken.

Samstag, 13. Dezember 2008

Nur noch 199 Tage - hoffentlich.

Hurra, ich habe eben festgestellt, das es nur noch 199 Tage sind, bis meine Schuldhaftentlassung erfolgt - hoffentlich.

  • Nur noch 199 Tage hafte ich für das Bank-Darlehn meiner Ex-Frau für deren Wohnung.
  • Nur noch 199 Tage jedes Quartal hoffen, das meine Ex-Frau ihre Rate bezahlt.
  • Nur noch 199 Tage darauf warten, das das neue Bank-Darlehn an den Anschluss des aktuellen Darlehns auch tatsächlich greift.
  • Nur noch 199 Tage und ich bin diesen Teil der Schulden los.

Und mit jedem Quartal hafte ich mit weniger Geld.
Termine für die Ratenzahlungen meiner Ex-Frau für das Darlehen:




1. Jan 07
1. Apr 07
1. Jul 07
1. Okt 07
1. Jan 08
1. Apr 08
1. Jul 08
1. Okt 08
1. Jan 09
1. Apr 09


Denn die Hoffnung, das die Bank mich aus der Haftung entlässt, habe ich inzwischen aufgegeben. Selbst wenn meine Ex-Frau ein Super-Einkommen hätte würde wohl keine Bank der Welt einen Haftenden entlassen - einmal Schuldhaft, immer Schuldhäftling.

Für die restlichen Tage werde ich mich nun auch nicht mehr um eine Schuldhaftentlassung bemühen. Die Kraft dafür sammle ich für das Ende der Frist. Entweder um dann um meine Entlassung zu kämpfen, sollte dass Darlehn doch nicht so umgeschichtet werden wie meine Ex es mit mitgeteilt hat. Oder um zu feiern.

Aber jetzt sind es nur noch 199 Tage, noch etwas mehr als ein halbes Jahr und seitdem mir dies aufgefallen ist sind schon wieder ein paar Sekunden vergangen.

Für alle, die die genaue Zeit interessiert, läuft in der rechten Spalte weiter unten ein Zähler mit.

Nur noch 199 Tage.

Montag, 8. Dezember 2008

Steuervorauszahlung - jetzt kommt die Ex.

In den letzten neun Jahren habe ich mich mit den Steuervorauszahlungen für das Finanzamt rumgeschlagen. Da ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne werde ich wie ein Freiberufler besteuert. Und da gibt es vierteljährlich die Vorauszahlungen. Sie sind entweder viel zu hoch oder viel zu gering - richtig stimmen tun sie nie.
Nachdem ich nun seit Mai in der Schweiz wohne hat sich das Thema der Steuervorauszahlungen für mich erledigt. Ich zahle "Quellensteuer", wie in Deutschland wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Und im darauf folgenden Jahr mache ich die Steuererklärung. Eigentlich ganz einfach.
Und jetzt kommt meine Ex und will von mir ihre Steuervorauszahlung erstattet haben. Schliesslich entstünde diese durch meine Unterhaltszahlungen und die Anlage U. Ich soll möglichst noch heute bezahlen, denn übermorgen bucht das Finanzamt bereits die Vorauszahlung für das komplette Jahr 2008 ab - 1.800 Euro. Und für 2009 soll ich auch gleich die Vorauszahlungen übernehmen - 449 Euro pro Quartal.
Ihre Forderung unterstützt sie mit der Kopie ihres Vorauszahlungs-Bescheids. Ist ja schon interessant was darin steht.
Z.B. stammt der Bescheid von Ende August 2008. Warum und wo er seither rumlag ist mir ja egal. Aber warum muss ich nun sofort springen?
Aber der Reihe nach. Zuerst ein bisschen zu diesem Thema gegoogelt. Und tatsächlich, die Vorauszahlungen muss ich übernehmen (OLG Köln, 04.02.1988, 14 WF 277/87), da ich die Unterhaltszahlungen mit Anlage U steuerlich absetze.
Nachdem dies Thema in der Sache geklärt ist, geht es nun um die Höhe.
  • Fakt 1: Im Jahr 2009 versteuere ich mein Einkommen vollständig in der Schweiz. Somit ergibt es für mich keinen Sinn, wenn ich in Deutschland mit der Anlage U eine Steuerminderung erreichen möchte. Somit werde ich für 2009 keine Anlage U einreichen. Und demnach auch keine Vorauszahlungen begleichen.
  • Fakt 2: Gleiches gilt für den Zeitraum seit Mai 2008. Da ich nur die ersten vier Monate des Jahres 2008 in Deutschland steuerpflichtig war werde ich auch nur für diesen Zeitraum die Anlage U einreichen. Also bin ich auch nur für diesen Zeitraum verpflichtet, die Vorauszahlungen zu übernehmen. Rein rechnerisch wären dies 600 Euro statt 1.800 Euro.
  • Fakt 3: Guter Tipp - Ich werde erst dann bezahlen, wenn ich die Erklärung meiner Ex habe, dass ich - sollte die Vorauszahlung höher sein als der tatsächliche Nachteil - die Differenz von meinen Unterhaltszahlungen einbehalten kann.


So, und damit ist dass folgende klar: ich werde erst mal nichts bezahlen, schildere den Sachverhalt meiner Ex und warte eine neue Berechnung ab. Sie hatte die Möglichkeit eines Einspruchs - vier Wochen nach Erhalt des Bescheids...

Mal sehen, was nun daraus wird. Bisher habe ich noch nichts Neues von ihre gehört. Und das ist ja mal ein gutes Zeichen.

Sonntag, 23. November 2008

Freude herrscht.

Letzte Woche war Halbzeit und seitdem fühle ich mich wirklich freier. Jedesmal wenn ich daran denke, dass ich mit jeder Stunde dem Ende meiner Unterhaltszahlungen entgegen komme, werde ich glücklich und fühle mich von einer Last befreit.

Und dass ist gut so.

Ärmer aber frei.

Selten stimmte es so wie zur Zeit.

Montag, 17. November 2008

Es ist HALBZEIT !

Hurra, heute ist HALBZEIT. Seit genau 1265 Tagen bezahle ich nun schon Unterhalt für meine Ex-Frau. Und genau so lange muss ich weiterhin bezahlen.
Es ist tatsächlich so, dass ein Ende nun schon absehbar ist. Die längste Zeit liegt hinter mir.
Ich kann mich noch gut erinnern wie ich mich gefühlt habe, als es noch über 2000 Tage waren.

Doch jetzt bin ich sozusagen auf dem Gipfel der Unterhaltszahlungen angelangt und von nun an beginnt der entspannte Abstieg. Ich muss mir weniger Sorgen darüber machen, ob und wie ich das Geld für die Unterhaltszahlungen zusammenbekomme. Ich kann mir vielmehr Gedanken darüber machen, was ich nach dem Ablauf meiner Zahlungen mit dem mir verbleibenden Geld machen werde.

Ich werde dann jeden Monat 750 Euro mehr für mich zur Verfügung haben. Meine Pläne sind gross und die Wunschliste ist lang. Ich möchte endlich eine vernünftige Altersvorsorge für mich aufbauen. Ich möchte endlich meine Reise nach Tibet planen und durchführen können. Und ich kann mit diesem Geld evtl. auch mehr Freizeit und weniger Arbeit haben. Vielleicht kann ich ja dann die Vier-Tage-Woche für mich einführen.

Es sit verrückt wie schnell die Zeit vergangen ist. Und ich bin sicher, dass die vor mir liegenden 1265 Tage ebenso schnell vergehen werden. Heute ist wieder so ein schöner Tag, an dem ich mich freier aber keineswegs ärmer fühle.

Auf die verbleibenden Tage.

Dienstag, 11. November 2008

Die verlorenen Jahre

Scheidung, Rauchen, Wohnort: Welche Risiken das Leben wie stark verkürzen

Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 11.11.2008

Der Ausgangspunkt ist eine beinahe banale und durch viele Studien abgesicherte Feststellung: Die Lebenserwartung von Männern und Frauen mittleren Alters ist am höchsten, wenn sie nur wenig Alkohol trinken, nicht rauchen, verheiratet sind, sich gesund fühlen, Abitur haben und einen Job als Angestellte erledigen. Nun haben die Demographinnen Anne Kruse, Elena Muth und Gabriele Doblhammer versucht herauszufinden, welche Risiken das Leben wie stark verkürzen. Das Ergebnis verblüfft zumindest in den Dimensionen: Ein 50 Jahre alter Raucher hat eine um 18 Jahre geringere Lebenserwartung als ein Mann, der mit Blick auf seine Gesundheit alles richtig macht.

Die Themenfrage der Studie, von der nun eine Kurzfassung veröffentlicht wurde (Demografische Forschung aus erster Hand, 3/2008), lautete: Welche Lebensbedingungen, Krankheitsmerkmale oder Verhaltensweisen kosten wie viele Lebensjahre? Die Forscher nutzten Sterbedaten der amtlichen Statistik und des Sozioökonomischen Panels, um dies zu berechnen. Sie definierten einen 50-jährigen "Supermann" und eine 50-jährige "Superfrau", die dank Verhalten, Biografie und Gesundheit in den Lebenserwartungs-Statistiken am besten abschneiden. Mit diesen Menschen wurden andere verglichen, deren Lebensläufe von verschiedenen Risiken geprägt sind.

Medizinische Risikofaktoren wirken demnach stärker als soziale. So haben Männer, die mit ihrer Gesundheit unzufrieden sind, eine um 19 Jahre niedrigere Lebenserwartung als der "Supermann". Offenbar leiden jene, die sich nicht als gesund einschätzen, auch tatsächlich häufig an ernsten Krankheiten. Bei Frauen ist der Wert mit knapp 18 Jahren ähnlich hoch. Ähnlich stark sinkt die Zahl der Lebensjahre bei Menschen, die schon im Alter von 50 Jahren an Altersdiabetes leiden, stark rauchen oder viel Alkohol trinken (siehe Grafik).

Verglichen damit wirken sich soziale Einflüsse schwächer aus. So verkürzt Arbeitslosigkeit das Leben um 14 Jahre. Eine Scheidung verringert die Lebenserwartung im Vergleich zu den Idealtypen um knapp zehn Jahre, ähnlich wie ein niedriger Schulabschluss.

Unterschiede zwischen Männern und Frauen zeigen sich nur bei wenigen Faktoren. So ist beispielsweise die Lebenserwartung alleinlebender Frauen um einige Jahre geringer; bei Männern tritt dieser Effekt nicht auf. Auch Kinderlosigkeit (die bei Männern in den Statistiken nicht vollständig erfasst wird) wirkt bei Frauen statistisch leicht lebensverkürzend. "Das kann bei Frauen am Fehlen sozialer Kontakte, aber auch an biologischen Faktoren liegen", sagt die Mitautorin Elena Muth, die am Rostocker Zentrum für demographischen Wandel arbeitet.

Die einzelnen, überraschend hohen Risiken dürfen freilich nicht zu einer Addition verleiten - etwa in dem Sinn, dass sich die Lebenserwartung eines arbeitslosen, geschiedenen Rauchers um 14 plus neun plus 18 Jahre verringert. "Risikofaktoren bedingen sich oft gegenseitig, daher ist der Gesamteffekt geringer als die Einzeleffekte", sagt Elena Muth.

Donnerstag, 23. Oktober 2008

Ein (un)möglicher Härtefall

Eben bei VOX gesehen:

Ein (un)möglicher Härtefall
(Filmkomödie der Coen-Brüder, 2003)
Miles Massey ist ein Staranwalt, der sich auf Scheidungen spezialisiert hat. Nach ihm ist ein Ehevertrag benannt, der im Falle einer Scheidung die finanzielle Unantastbarkeit des jeweils vermögenderen Ehepartners garantiert. Er hilft reichen Scheidungswilligen, ihr Vermögen vor dem Zugriff der baldigen Ex-Partner zu retten. ...

Der Anfang ist witzig und regt mich zum Nachdenken an. Hätte ich mit einem solchen Anwalt nun mehr Spass am Leben und würde ich mich freier fühlen?

Oder hätte ich einfach nur mehr Geld?

Die Finanzkrise und mein Horoskop

Gestern lautete mein Horoskop:


"Ein Gewinn, mit dem Sie überhaupt nicht gerechnet haben, sorgt für eine angenehme Überraschung. Lassen Sie sich aber auf keinen Fall dazu hinreissen,
sofort in einen Kaufrausch zu fallen, sondern sparen Sie."


Wie wahr, wie wahr. Ich hatte tatsächlich in den letzten Tagen einen überraschenden Gewinn erhalten. Eine auslaufende Versicherung enthielt eine Überschussbeteiligung, von der ich nichts wusste. So gibt es im Laufe des nächsten Monats einen kleinen "Zustupf" zu meine Haushaltskasse.
Eigentlich wollte ich dieses Geld dazu nutzen, mir endlich einen eigenen Computer zu kaufen. Seit der Trennung von meiner Ex-Frau benutzt ich immer den Laptop, den mir mein Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Damit kann ich auch zu Hause surfen und auch die Beiträge für meinen Blog entstehen auf dem Firmenlaptop - ausserhalb der Arbeitszeit.
Gerne würde ich mit einem Computer auch privat mehr machen als nur zu surfen, doch auf dem Firmen-Laptop kann und will ich nicht einfach diverse Programme installieren.
In den vergangenen Jahren hatte ich nie das Geld für einen eigenen PC, bzw. es waren andere Dinge wichtiger.

Dank des Überschusses der Versicherung hatte ich eigentlich schon auf den Lapotop spekuliert. Und jetzt kommt mein Horoskop. Soll ich darauf hören, soll ich die Finanzkrise beachten oder soll ich mir meinen Wunsch doch erfüllen.

Ich werde darüber noch einige Tage nachdenken können - zumindest so lange bis ich die Überschussbeteiligung ausbezahlt bekommen habe.

Dienstag, 21. Oktober 2008

The game is over

Neulich auf dem Flohmarkt habe ich die folgenden T-Shirts gesehen:



Ich kann alle beruhigen, nach der Hochzeit ist der Spass nicht vorbei - es gibt ja immer noch die Scheidung ...

Freitag, 10. Oktober 2008

Die Geschichte zum Ausgleich Anlage U 2006

Es ist wie jedes Jahr. Pünktlich mit Ablauf von irgendwelchen Fristen kommt meine Ex mit der Bitte um Ausgleichs ihres Steuernachteils. Und wie jedes Jahr gerät diese an sich banale und eigentlich unproblematische Angelegenheit zu einem Fiasko. Warum sich dies so schnell hochschaukelt und in wüsten Beschimpfungen, Drohungen und Beleidigungen endet? Ich weiss es nicht. Doch der Reihe nach.

Am 16. September kam meine Ex-Frau mit der Bitte, dass ich innerhalb der nächsten sieben Tage den von ihr ausgerechneten Steuernachteil ausgleichen sollte. Es handelt sich ihrer Berechnung nach um fast 2.600 Euro - und dass alles ohne Belege.
In der Sache hat meine Ex-Frau recht, den Nachteil muss ich ihr erstatten. Überrascht bin ich von der Summe, da ich im Jahr davor nur die Hälfte bezahlt hatte. Und ebenfalls überrascht war ich von der kurzen Frist - dies erklärt sich aber dadurch, dass meine Ex-Frau die Unterlagen wochenlang bei sich liegen gelassen hatte.

Am 17. September hat meine Ex-Frau den entsprechenden Steuerbescheid gesandt, begleitet von der ersten Drohung, dass ich belangt werde wenn ich nicht unverzüglich bezahle. Die genannten Summen stimmten in etwa mit dem überein, was darin ermittelt wurde.

Am 18. September übersandte ich per Post die Belege an meinen Steuerberater mit der Bitte, die Berechnungen zu überprüfen. Schliesslich hatte ich schon im vergangenen Jahr damit so meine Erfahrungen gemacht. Telefonisch hatte ich dies so mit ihm abgemacht.

Bis zum 26. September hörte ich nichts von ihm. Dies hat mich beunruhigt, denn eigentlich ist er schnell und erledigt solche Kleinigkeiten sofort.
Mein Anruf bei ihm ergab, dass die Unterlage bisher nicht bei ihm eingetroffen sind.

Am 30. September kam die nächste Mail meiner Ex-Frau mit der Wiederholung der Drohung, dass ihr ihre Überziehungszinsen zu bezahlen hätte, wenn ich nicht sofort die komplette von ihr ermittelte Summe begleichen würde. Inzwischen hat sich zwischen uns schon ein Dialog voller Vorwürfe ergeben, wer wann was zu bezahlen hat und wer wie lange auf was warten musste.

Noch am gleichen Tag hat mein Steuerberater die Unterlagen erhalten, den tatsächlichen Steuernachteil ausgerechnet und ihn mir mitgeteilt. Er entsprach in etwa dem was meine Ex-Frau ausgerechnet hatte. ABER: Wie schon im letzten Jahr hat sie auch diesmal versucht, ihre Zinsen auf mich abzuwälzen. Und da ist mir der Kragen geplatz und habe mir mit einer Mail an sie erst mal Luft machen müssen. Ich werde - wie immer - von ihr verarscht und sie redet sich damit raus, dass sie keine Ahnung hat und schiebt die Schuld dem Steuerberater zu.

Am 1. Oktober kommt die nächste Drohung von ihr. Ich soll nun 19.5 % Überziehungszinsen für ihr Konto zahlen, weil das Finanzamt ihre Steuernachzahlung nun abgebucht hat. Nur weil sie die Unterlagen wochenlang bei sich liegen lassen hat. Und zusätzlich noch die Zinsen für die verspätete Abgabe der Steuererklärung.

Am 2. Oktober wiederholt meine Ex-Frau dann die Drohung - diesmal aber schon telefonisch. Zugleich streitet sie alles ab. Ich bekomme eine letzte Frist bis 3. Oktober. Was passiert eigentlich, wenn ich nicht bezahle? Ich habe grosse Lust es auszuprobieren.

Am 3. Oktober überweise ich den tatsächlich fälligen Betrag - knapp 2.500 Euro. Genau 16 Tage nachdem ich die erste Forderung von ihr erhalten habe und drei Tage nachdem der tatsächliche Betrag feststand.

Und die Moral von der Geschichte - es ändert sich nix. Jedes Jahr das gleiche Spiel und dies wird auch in Zukunft so bleiben. Nur dass ich mir das nächste Mal auch so viel Zeit lasse, wie meine Ex-Frau immer braucht, um mir irgendetwas zu unterschreiben. Ich hoffe, ich habe daraus gelernt.

Samstag, 4. Oktober 2008

Da waren es nur noch neun ...

Ich glaube, ich kann mir bald so Massband besorgen, bei dem ich jeden Monat ein Stück abschneide. So lange, bis Ende Juni 2009 erreicht ist.
Denn dann - also in neun Monaten - läuft das Darlehn aus. Und da ich einer Verlängerung nicht zustimme wird meine Ex-Frau dieses umschulden müssen. Und damit bin ich dann endlich aus meiner Schuldhaftung raus.
Die vierteljährlichen Raten wurden in der Vergangenheit alle von meiner Ex-Frau beglichen und ich habe von der Bank nie etwas gehört. Und da meine Ex-Frau nun wieder einen Job hat hoffe ich mal dass dies auch so bleibt. Dann werde ich vielleicht nur noch eine Mitteilung von der Bank bekommen, dass ich nun aus der Schuldhaftung entlassen wurde.
Hoffentlich bekommt meine Ex-Frau ein neues Darlehn, egal bei welcher Bank. Nicht das die aktuelle Hypotheken-Krise mir hier noch einen Strich durch die Rechnung macht und ich dann doch auf der Haftung sitzen bleibe.
Ich meine mich zu erinnern, dass meine Ex-Frau schon vor einiger Zeit einen Anschluss-Darlehnsvertrag abgeschlossen hat. Allerdings weigert sie sich mir dies zu bestättigen. Und so freue ich mich jedesmal, wenn ein weiteres Quartal vorbeigegangen ist, in dem ich nichts von der Bank gehört habe.
Und jetzt sind es nur noch drei Quartale oder neun Monate oder 264 Tage.

Ob es wohl Unglück bringt, wenn ich für den 01. Juli 2009 schon ein Freudenfest plane??

Freitag, 3. Oktober 2008

Scheidung in Kambodscha

In Kambodscha ist eine Scheidung teuer. Deshalb hat sich ein Ehepaar jüngst entschieden die langwierige und teure Gerichts-Prozedur einfach nach praktischen Regeln abzukürzen.

Bei der Frage der Güteraufteilung konnte sich das Paar dann aber doch nicht einigen, wer das Haus erhalten sollte, so dass man schließlich zu dem Schluss kam, es müsse geteilt werden.

Gesagt, getan. Kurzerhand wurde das Haus in der Mitte durchgesägt.

Moeun Rim und seine Frau Nhanh haben ihr Haus in Cheach, rund 90 Kilometer nordöstlich der Haupstadt, einfach in zwei Hälften geteilt, bestätigte Dorfvorsteher Vorng Morn am Donnerstag. Rim sei mit seiner Haushälfte umgezogen, die Hälfte seiner Frau sei an Ort und Stelle geblieben.

„Dort lebt sie weiterhin tagsüber“, sagte der Dorfvorsteher. Nach seinen Angaben hatten sich die beiden Mittvierziger nach Vorwürfen des Mannes getrennt, seine Frau kümmere sich nicht um ihn, wenn er krank sei.

Ihr Grundstück stückelten die beiden in vier Teile: Zwei der Teile gaben sie ihrem Sohn und ihrer Tochter.

Damit ist die Scheidung des Paares zumindest rein praktisch vollzogen, rechtlich allerdings noch lange nicht.

Dienstag, 23. September 2008

Scheidung in Ägypten

Scheidung per SMS
Alle sechs Minuten werden in Ägypten Scheidungsabsichten erklärt - manchmal sogar per SMS oder E-Mail. Doch sind solche Scheidungen durch elektronische Botschaften auch rechtsgültig?
Darf sich ein Ägypter per SMS oder E-Mail von seiner Frau scheiden lassen?

Diese Frage beschäftigt die Gerichte und Theologen des Landes, seit die Ingenieurin Ikbal Abul Nasr Anfang des Jahres wegen einer solchen elektronischen Botschaft vor ein Familiengericht gezogen ist. Sie hatte einen Anruf ihres Mannes verpasst, was dieser mit einer SMS mit den Worten "Ich lasse mich scheiden, weil Du Deinem Mann nicht geantwortet hast" quittierte.

Nun will Nasr nichts mehr von ihrem Mann wissen und verlangt von der Justiz, die Scheidung rechtskräftig zu bestätigen. Dass der Prozess noch immer anhängt, liegt vor allem an der Scharia - der religiösen islamischen Rechtssprechung. Denn diese sieht keine Regelung über Scheidungen auf elektronischem Wege vor.

Frage von Technologie und Tradition
Der Fall beschäftigt nicht nur die ägyptischen Gerichte und Medien sondern stellt das Land noch vor eine ganz andere Herausforderung: Die Frage der Vereinbarkeit von Persönlichkeitsrecht mit moderner Technologie und islamischer Tradition. Nach islamischem Recht muss ein Mann gegenüber seiner Frau von Angesicht zu Angesicht und vor Zeugen drei Mal die Scheidungsabsicht mitteilen. Dann ist die Trennung rechtskräftig.

Auch Abul Nasrs Mann hielt sich an die dreimalige Mitteilung, vor der endgültigen Nachricht hatte er ihr zuvor bereits zweimal per SMS die Scheidung verkündet. Doch der Fall bleibt umstritten. Alle sechs Minuten werden in Ägypten Scheidungsabsichten erklärt. In acht von zehn Fällen geht die Initiative dabei auf die Männer zurück. Im Gegensatz zu den Frauen müssen sich die Männer auch nicht vor Gericht präsentieren, um die Scheidung rechtskräftig zu machen.

Chance für Frauen? In einem anderen spektakulären Fall erhielt eine 20-jährige Frau eine E-Mail ihres 13 Jahre älteren Mannes, in der er ihr die Trennungsabsicht mitteilte. Der jungen Frau reichte es damit: Mit einer Kopie des elektronischen Briefes ersucht sie nun vor Gericht die Rechtsgültigkeit ihrer Scheidung. Der Einsatz elektronischer Medien bei der Scheidungserklärung wird kontrovers diskutiert. "Mobiltelefone oder das Internet können ein Weg sein, um eine Scheidungsabsicht mitzuteilen, doch ihr muss eine persönliche Gegenüberstellung folgen", sagt der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes, Hassan Mansur. E-Mails und SMS seien keine perfekten Kommunikationsmittel: "Handys können gestohlen werden und es gibt Internetpiraten."

Abdallah Baga, Richter eines Familiengerichts, sieht sie hingegen als Chance für die Frauen. Sofern die Justiz die Authentizität der Nachrichten feststelle, könnten die Frauen sie "durchaus als Mittel verwenden, um die elektronische Scheidung durchzusetzen".

(Alain Navarro, AFP / N24)

Mittwoch, 10. September 2008

Ich zahl nicht mehr!

Nachdem meine Ex-Frau Mitte Juli aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit einen Nachschlag zu meinen Unterhaltszahlungen gefordert hat hat sich diese Angelegenheit für mich erledigt. Und das kam so:

Eigentlich lautet unser Scheidungsurteil, das im Falle der Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau oder von mir über die Festsetzung meiner Unterhaltsleistungen mittels Abänderungsklage neu verhandelt werden kann.

Ich bin somit nicht verpflichtet, mehr Geld zu bezahlen. Ich hätte es allerdings getan und habe dies meiner Ex-Frau auch so gesagt. Ich würde für die Zeit ihrer Arbeitslosigkeit jeden Monat knapp 150 Euro bezahlen. Sie müsste mir im Gegenzug nur zusichern, dass sie mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert und mir den Empfang der zusätzlichen Unterhaltsleistungen für meine Steuererklärung bestätigen.

Auf diese einfachen Vorschläge ging meine Ex-Frau nicht ein, sie brauchte drei Wochen Bedenkzeit nur um dann mir mitzuteilen, dass sie weiterhin noch die Formulierungen der beiden Sätze überdenken muss.

Aufgrund dieser Aussage zog ich mein Angebot zurück um mir eine andere Lösung zu überlegen. Denn in der Zwischenzeit bereute ich mein freiwilliges Angebot. Ich fing das Grübbeln an und stellte mir die doofesten Abhängigkeiten vor und sah mich schon für die nächsten Jahre den zusätzlichen Unterhalt zahlen.

Nachdem dann weitere drei Wochen ins Land gegangen sind dachte ich eigentlich, dass meine Ex-Frau nun mit einem neuen Angebot kommt. Statt dessen bekomme ich nur Aufforderungen zum Zahlen zu hören, ohne das diese in irgendeiner Form lösungsorientiert sind.

Als dann mein Sohn wieder bei mir war kamen wir zufällig auf das Thema Arbeitslosigkeit zu sprechen. Und er erzählte mir, das meine Ex-Frau zwei konkrete Stellenangebote hatte und eines davon angenommen hat.

Kurze Zeit später kam wieder eine E-Mail mit Nachfragen nach meinen zusätzlichen Zahlungen von meiner Ex-Frau. Ich konfrontierte sie dann mit meinen neuen Informationen. Und sie schwächte alles ab, gab dies als mögliche Optionen an und tat sehr überrascht. Gleichzeitig forderte sie Unterlagen von mir für ihren neuen Arbeitgeber ein - "zur Vorbereitung eines möglichen Arbeitsvertrags".

Da ich seither nichts Neues und Gegenteiliges mehr von meiner Ex-Frau gehört habe hat sich die zusätzliche Zahlung von Unterhalt erst einmal erledigt. Ich zahl nicht mehr!

Freitag, 5. September 2008

Scheidung auf Türkisch

Schon ihr Eintritt in die Industriellenfamilie stand unter einem schlechten Stern: Sani war den reichen Ankaraligils nicht gut genug, ihre Hochzeit mit Cem wurde nicht gefeiert. Wenige Jahre danach wird die schöne junge Umweltschützerin tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Warum musste sie sterben?

Montag, 1. September 2008

‚Schatz, ich will die Scheidung’

Sie wollen sich von Ihrer Partnerin scheiden lassen, finden aber nicht die richtigen Worte/ den Weg? Es kriselt schon lange in der Beziehung. Jede Unternehmung wird zum Alptraum für Beide, die Stunden des Anschweigens werden länger. Die Luft ist raus und noch mehr … die Partnerschaft ist am Ende.

Keine Schuldgefühle
Geben Sie sich nicht die alleinige Schuld an der Situation. Es gehören immer zwei dazu. Zudem ist jedes Ende auch ein Anfang.

Kein übertriebenes Mitleid
Nur aus Mitleid bei Ihrer Partnerin zu bleiben, die Beziehung so über Wasser zu halten und abzuwarten, kann katastrophal enden. Versuchen Sie sich nichts vorzumachen, Mitleid ist hier falsch, handeln Sie wie Sie handeln müssen. Seien Sie ehrlich zu sich und zu ihr.

Reden & Fairness
Ja, das viel umworbene Reden. Reden ist aber der Schlüssel der Kommunikation. Setzen Sie sich zusammen, vielleicht auf unparteiischen Boden wie in einem Restaurant, und besprechen Sie das Vorgehen. Versuchen Sie einem Streit aus dem Weg zu gehen und die Trennung auf einem freundschaftlichen, fairen Weg – gerade wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind ist das sehr wichtig – zu durchführen.

Freunde
Sich jetzt in dieser schwierigen Zeit mit den besten Freunden zu treffen, um auf andere Gedanken zu kommen, ist für Ihr Wohlbefinden von Vorteil. Aber halten Sie sich bei Bekannten zum Thema der Trennung zurück, schnell brodelt die Gerüchteküche und nicht selten lassen äußere Faktoren eine Scheidung zur Schlacht werden. Weniger (sagen) ist in diesem Falle mehr. Entspannen Sie einfach bei einem anderen Thema.

Entnommen und leicht abgewandelt aus http://www.madonna24.at

Dienstag, 19. August 2008

Scheidung auf Japanisch

Speziell an japanische Ehefrauen richtet sich der Scheidungsservice GNC. Vor 16 Jahren von Herrn Tomiya gegründet, bietet der Dienst ein Komplettpaket, das garantiert zur schuldhaften und lukrativen Scheidung führt: Eine 20jährige urbane Geisha (Gehalt: über 6000 € pro Monat), die sich der verheirateten männlichen Zielperson nähert und ihn zügig abschleppt sowie ein erfahrenes Team von Privatdetektiven, die alles filmen und fotografieren und so der Gattin genug Material an die Hand geben, um auch wirklich günstige Scheidungskonditionen zu erhalten. Klingt sch..., nicht wahr?

Nachzulesen im “Frauenteil” der Londoner Times.

Samstag, 2. August 2008

Informationen gegen Geld - Bestechung ...

Es ist immer das Gleiche:
Meine Ex-Frau informiert mich aus der Schule, von Arztbesuchen oder sonstigen Weh-Wehchen unseres gemeinsamen Sohnes nur dann, wenn sie damit einen Geldwunsch verknüpfen kann.



So auch nun wieder mit ihrer Frage nach meiner "freiwilligen" Mehrzahlung an Unterhalt für ihre Arbeitslosigkeit.

Diese Frage unterstützt sie mit umfangreichen Informationen aus der Schule (Zeugniss, Noten, Mitarbeit, etc) und Arztbesuch (Gesundheit, Entwicklung, etc.). Ich würde mir wünschen, dass sich meine Ex-Frau nicht nur dann daran erinnert, dass sie mir diese Informationen geben kann, wenn sie weitere Zahlungen von mir möchte.

Die Frage ist, wer besticht hier wenn? Besticht sie mich mit den Informationen, damit sie an Geld kommt oder besteche ich sie mit dem Geld, damit ich an Informationen komme?

Dienstag, 22. Juli 2008

61.850 Euro + X

Dies ist die Sunme, die ich an Unterhalt für meine Ex-Frau insgesamt bezahlen muss. Die 61.850 Euro kommen als direkte Folgen aus dem Scheidungsurteil. Stand heute sind noch 34.500 Euro offen, die ich in Monatsraten zu 750 Euro abbezahlen.
Und jetzt kommt die Summe X hinzu. Für die Arbeitslosikeit meiner Ex-Frau. Dies sind jeden Monat - ab September - nochmals 147.43 Euro.
Im schlimmsten Fall sind die noch 45 Monate, in denen ich jeweils 147.43 Euro bezahlen muss - insgesamt also 6634.35 Euro.
Das ist doch i.O. Es ist viel mehr als ein schöner Urlaub aber viel weniger als ein schönes Auto. Ein Auto brauche ich momentan eh nicht.

Die ganze Rechnerei hat nur eine Haken. Was passiert, wenn meine Ex-Frau so lange arbeitslos ist, bis sie eine Abänderungsklage einreicht? Dessen Ende ist offen obwohl ich schon weiss, wie dann mein Ziel aussieht.

Montag, 21. Juli 2008

Reaktion auf Unterhalts-Vorschlag

Wenige Minuten nachdem ich meiner Ex-Frau meinen Vorschlag unterbreitet habe, dass ich ihr während ihrer Arbeitslosigkeit freiwillig 147.43 Euro mehr an Unterhalt bezahle erreichte mich ihre Antwort.
Dabei ging sie allerdings nicht auf meine Frage nach einer Bescheinung über diesen Betrag für meine Steuererklärung ein. Und sie reagierte auch nicht auf meine Bitte um eine Sicherheit, damit sie mir unverzüglich Bescheid gibt, wenn ihre Arbeitslosigkeit endet.
Statt fordert sie mich auf, nicht erst ab September freiwillig mehr zu bezahlen sondern schon ab August. Von einer Aussage zur Summe ist nicht die Rede.

Dabei habe ich im August das Geld gar nicht.

Und somit beginnt das alte Spiel wieder von vorne. Ich renne irgendwelchen Unterschriften hinter her und meine Ex-Frau will nur Geld sehen.

Diesmal sitze ich dieses Thema aber knallhart aus. Von mir gibt es keine Reaktion bevor ich nicht die Bescheinigung habe. Und sollte ich bis September diese nicht haben gibt es auch im September noch kein Geld. Ich habe es satt, das ich so reagieren muss.

Aber die Vergangenheit lehrt mich, das ich sonst nichts erreiche und mich nur ärgere. Und das muss nun ein Ende haben.

Donnerstag, 17. Juli 2008

Ich muss mehr Unterhalt bezahlen.

Jetzt ist genau das eingetreten, von dem ich gehofft hatte, dass es nicht passiert. Meine Ex-Frau ist arbeitslos geworden.
Und bei Arbeitslosigkeit kann die Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen meiner Ex-Frau und mir durch eine Klage abgeändert werden.
Ich habe schon im Laufe des Scheidungsverfahrens geahnt, das dieser Zusatz im unserer Vereinbarung mich irgendwann einholen wird. Aber leider konnte auch meine Anwältin diesen Zusatz nicht vermeiden.

Jetzt ist es also so weit. Kaum wusste meine Ex-Frau, das ihr befristeter Vertrag definitiv nicht mehr verlängert wird hat sie sich bei mir gemeldet. Die Kernbotschaft ihrer Mail war:

Wenn ich ihr nicht freiwillig genug als Ausgleich bezahle wird sie zum Gericht gehen.

Allerdings hat Sie nicht geschrieben, welche Summe sie erwartet.

Auch auf Nachfragen hat sie dazu keine Stellung genommen. Sie ist nur der Meinung das sich aus dieser Formulierung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ein automatischer Anspruch auf Ausgleich ergibt:

„Die Parteien schliessen die Möglichkeit einer Abänderungsklage nach §323 ZPO hiermit ausdrücklich aus. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist lediglich der Umstand, das Arbeitslosigkeit auf Seiten einer Partei oder … eintritt.“


Im §323 ZPO heisst es jedoch:
„… so ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine entsprechende Abänderung des Urteils in Höhe und Dauer der Leistungen zu verlangen.“



Nachdem mir dies klar wurde sitze ich nun in der Klemme.

  • Soll ich mich auf eine Klage einlassen, deren Ausgang offen ist?
    Dies könnte mir die Chance geben, die Dauer meiner Unterhaltszahlungen um zwei Jahre zu reduzieren und gleichzeitig einen Einblick in den weiteren Darlehensverlauf mit meiner Schuldhaftung zu nehmen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass ich dann mehr Unterhalt bezahlen muss als jetzt. Und vor allem wird sich eine Klage bestimmt negativ auf das Verhältnis zu meinem Sohn auswirken.
  • Wie hoch muss der Betrag sein?
    Er darf nicht so gering sein, damit meine Ex-Frau nicht zum Gericht geht. Allerdings darf er auch nicht zu hoch sein, da mir sonst das Geld fehlt. Wie kann ich einen solchen Betrag herleiten?
  • Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau?
    Wenn es nur kurz ist kann der Betrag ruhig höher ausfallen. Was passiert aber, wenn die Arbeitslosigkeit die nächsten Jahre andauert? Komme ich dann wieder aus dieser Zahlung raus?
  • Wie wirkt sich diese Zahlung steuerlich aus?
    Wenn ich schon bezahle, kann ich dieses Geld in der Schweiz wieder von meinen Steuern absetzen? In welcher Form muss dann meine Zahlung erfolgen? Als Aufstockung des Unterhalts meiner Ex-Frau oder meines Sohnes? Wie muss das deklariert werden?

Nachdem ich nun drei Nächte darüber geschlafen habe bin ich zu folgenden Entschluss gekommen:

Ich werde meiner Ex-Frau einen Vorschlag machen, um welchen Betrag ich während ihrer Arbeitslosigkeit meine Unterhaltszahlungen aufstocke.
Dafür brauche ich von ihr eine Bestätigung, dass wir uns auf diesen Betrag geeinigt haben. Und ich brauche einen Sicherheit, die mir garantiert, dass meine Ex-Frau mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert.

Jetzt geht es nur noch um die Bestimmung der Höhe. Meine Ex-Frau meint, dass sie mit dem Arbeitslosengeld 400 Euro weniger bekommt als sie zum Zeitpunkt der Scheidung verdient hat. Aufgrund dieser Summe, meinen seit drei Monaten erhöhten Unterhaltszahlungen für meinen Sohn sowie meinem Halbwissen über die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle habe ich den Betrag von 147.43 Euro „berechnet“.

Diese Summe schlage ich meiner Ex-Frau vor. Wenn ihr dies zu wenig ist soll sie Klagen. Ich kann auch nach Abzug dieser Summe mein Leben weiterleben. Und hoffe einfach, das die Arbeitslosigkeit nicht zu lange dauert. Sonst kann ja immer noch ich klagen…

Mal sehen, was meine Ex-Frau zu meinem Vorschlag sagt.

Dienstag, 1. Juli 2008

Noch ein Jahr Darlehnshaftung

Heute hat das letzte Jahr meiner Darlehnshaftung begonnen. Denn an 30.06.2009 läuft die Zinsbindung des Darlehns ab.
Und zu diesem Zeitpunkt wollte meine Ex-Frau nach eigener Aussage das Darlehn umschulden. Diese Umschuldung findet dann ohne meine Haftung statt und somit bin ich automatisch aus der Sache raus.
In der Vergangenheit lief die Zahlung der Raten durch meine Ex-Frau reibungslos. Jetzt hoffe ich auch, das dies so weitergeht und dass dann auch in einem Jahr die Umschuldung klappt.
Denn eine andere Chance aus der Darlehns-Schuldhaftung raus zu kommen habe ich nicht.

Donnerstag, 19. Juni 2008

Steuererklärung in der Schweiz

Heute habe ich meine Steuererklärungsunterlagen des Schweizer Finanzamt für das Jahr 2008 bekommen. Diese Unterlagen sind ja einfach.
Ich muss lediglich nachweisen, das ich Unterhalt für meinen Sohn und meine Ex-Frau bezahlt habe. Ohne Unterschrift meiner Ex-Frau, ohne Anlage U.
Das ist ja einfach.

Montag, 16. Juni 2008

Freier durch Umzug

Jetzt, wo ich seit sechs Wochen nicht mehr in der gleichen Stadt wie meine Ex-Frau wohne merke ich, wie viel freier ich mich dadurch fühle. Es hat mich doch immer wieder belastet, durch das Stadtteil zu gehen und all die Leute zu treffen, die unsere Trennung mitbekommen habe und von denen ich denke, das sie lediglich die Wharheiten meiner Ex-Frau kennen und glauben.
Ich hatte immer das Gefühl, ich müsste mich vor all diesen Leuten rechtfertigen und dies hat doch sehr auf mich gelastet.
Nun habe ich Abstand und die Rechtfertigungs-Not hat nachgelassen.
Wenn ich jetzt in meinem ehemaligen Stadtteil bin - z.B. um meinen Sohn abzuholen oder nach Hause zu bringen - merke ich, dass ich viel entspannter bin. Ich kann den Leuten offen gegenübertreten, erzähle von meinem neuen Leben im Ausland und wir finden Themen, die nicht mit meiner Ex-Frau zusammen hängen.
Ich kann also jedem nur empfehlen, auch einen räumlichen Abstand zur Vergangenheit zu gewinnen.

Montag, 26. Mai 2008

Unterhalt in der Schweiz

Ich wohne und lebe nun schon drei Wochen in der Schweiz und inzwischen habe ich mitbekommen und - hoffentlich - verstanden, wie die Unterhaltszahlungen funktionieren. Für meine in Deutschland lebende Ex-Frau und unseren Sohn bezahle ich weiterhin Unterhalt - wie bisher auch. Es ist weiterhin das Scheidungsurteil sowie die Düsseldorfer Tabelle gültig.
Unterschiedlich wird nur die steuerliche Anrechnung des Unterhalts gehandhabt.

Kindesunterhalt
In Deutschland kann der Kindesunterhalt nicht steuermindern geltend gemacht werden. Statt dessen kann man sich den halben Kinderfreibetrag gutschreiben lassen.
In der Schweiz werden die tatsächlichen Zahlungen anerkannt (sofern eine Verpflichtung sowie Belege zur Zahlung vorgelegt werden können). Es gibt keinen Vorsteuerabzug. Und im Kanton Basel-Land auch keine Tarifkorrektur. Hier muss ich einfach im Folgejahr bis März nachweisen, welche Beträge ich bezahlen habe. Anschliessend bekomme ich die zuviel gezahlte (Quellen-)Steuer wieder zurückerstattet.

Ex-Ehegattinnen-Unterhalt
Ganz ähnlich ist es mit den Unterhaltszahlungen für meine Ex-Frau. Auch diese laufen weiter wie im Scheidungsurteil festgelegt. Allerdings gibt es keine Anlage U mehr. Ich muss einfach anhand von Belegen nachweisen, welche Beträge ich meiner Ex-Frau als Unterhalt bezahlt habe. Und anschliessend erhalte ich eine Steuererstattung.
Schade ist nur, das ich diese nicht anhand einer Tarifkorrektur bereits im Voraus geltend machen kann - in einigen Kantonen der Schweiz funktioniert dies.

Insgesamt ist dies eine gute und einfache Regelung. Ich spare mir die Jagd nach der Unterschrift unter die Anlage U. Und ich kann die Zahlungen für meinen Sohn und für meine Ex-Frau steuermindernd geltend machen.

Ich werde das Ganze nun einfach einmal im kommenden Jahr (bis spätestens 31. März 2009) üben. Mal sehen, wie gut meine Ex-Frau als Abschreibungs-Objekt dient.

Mittwoch, 2. April 2008

Mein Horoskop vom 02. April

"Endlich haben Sie den Kopf frei, um sich neue Ziele zu setzen. Das wird sich auch finanziell lohnen."


Den Kopf frei haben habe ich immer mehr. Vor allem fühle ich mich frei. Wenn jetzt das Finanzielle auch noch lohnenswert wird.

Wahrscheinlich ist damit mein Umzug in die Schweiz gemeint. Mal sehen, ob sich dieser finanzell lohnt. In vier Wochen weiss ich mehr, denn dann erfahre ich, wie meine Steuerzahlungen in der Schweiz ausfallen werden.

Leider kann ich mir selber dafür keine Ziele setzen. Dies wird durch die kantonale Steuerbehörde vorgegeben ...

Donnerstag, 27. März 2008

Und darauf ein Becks !

Hurra, nur noch 1500 Tage, dann sind meine Unterhaltszahlungen ausgelaufen und ich kann monatlich über 750 Euro verfügen.
Dieses Hurra ist nicht ironisch gemeint, sondern ich freue mich tatsächlich. Zwei Fünftel der Dauer sind schon vorbei und auch der Rest wird wie im Flug vergehen.
Und das ist gut.

Nur noch 1500 ...

Dienstag, 25. März 2008

Alles wird anders

Jetzt, fast zwei Jahre nach der Scheidung und ziemlich genau vier Jahre nach der Trennung, habe ich fast alle finanziellen Dinge im Griff. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit meiner Scheidung laufen, meine eigenen finanzielle Situation habe ich akzeptiert und kann sehr gut mit ihr leben. Alles nimmt seinen Lauf und könnte die nächsten vier Jahre auch so weitergehen.
Doch in den nächsten Monaten wird sich einiges ändern und ich werde viele Dinge neu kennen lernen.

Im Mai diesen Jahres werde ich in die Schweiz auswandern. Und dann wird alles, was ich im Laufe der vergangenen Jahre an Wissen angesammelt habe, nichts mehr wert sein.
Statt dessen beschäftige ich mich dann mit dem schweizer Steuerrecht.





  • In welche Tarifgruppe werde ich als Alleinstehender mit zwei Unterhaltsberechtigen einsortiert?
  • Wie kann ich notfalls eine Tarifkorrektur beantragen?
  • Wir werden meine Unterhaltszahlungen mit den Steuerzahlungen verrechnet?
  • Was passiert mit dem halben Kind auf meiner Steuerkarte?
  • Brauche ich weiterhin eine Anlage U?
  • usw.

Zu all diesen Fragen und noch vielen weiteren gibt es umfangreiche und vor allem verwirrende Informationen im Internet. Da in der Schweiz die Regelung jedoch in jedem Kanton anders ist und ich noch keinen Fall gefunden habe, der identisch wie meiner ist, muss ich meine Erfahrungen selber machen.
Doch ich freue mich darauf und bin zuversichtlich, das ich durch den Umzug in die Schweiz neben dem Wegfall der täglichen Fahrzeit zumindest keinen finanziellen Verlust machen werde.
Und darüber, wie es sich bei mir weiterentwickelt, werde ich hier weiter berichten.

Dienstag, 26. Februar 2008

Hurra, 1000 Tage sind schon vorbei

Und schon wieder ein Grund zum Feiern. Heute ist der 1000ste Tag meiner Unterhaltszahlung, seit 1000 Tagen bezahlen ich an meine Ex-Frau Unterhalt.
Nachdem ich am Anfang meines Zahlzeitraums dachte, das die Tage nie vergehen bin ich nun sehr überrascht, wie schnell die 1000 Tage vorüber gegangen sind. Was habe ich in diesen 1000 Tagen nicht alles gemacht:
Gearbeitet und Ausgeschlafen, mich verliebt und getrennt, in Urlaub gefahren und gefeiert, mich geärgert und wieder gefreut, an die Vergangenheit gedacht und mich auf die Zukunft gefreut, schlaflos im Bett gelegen und besoffen zu mir gekommen, mich alleine gefühlt und mich nach Ruhe gesehnt. Jetzt im Rückblick überwiegen eindeutig die positiven Erinnerungen, all die Gefühle von Freude, Freiheit und Zufriedenheit.
Aus diesem Grund kann ich mich auch darüber freuen, das nun schon 1000 Tage meiner Unterhaltszahldauer vorbei sind. Diese 1000 Tage sind etwa 2/5 der gesamten Zeit. Noch bevor dieses Jahr vorüber ist ist schon die Hälfte des Zeitraums, in der meine Ex-Frau von mir Unterhalt bekommt, vorbei.
die Zeit rast und ich freue mich auf all die schönen Dinge, die vor mir liegen.

Samstag, 23. Februar 2008

Ist Klassenfahrt Sonderbedarf ?

Es trudelte mal wieder eine E-Mail meiner Ex-Frau ein:
Die Schüler gehen am 14. April auf Klassenfahrt, die ohne Taschengeld schon circa 165 Euro kosten wird.
Ich möchte Dich bitten, dies zu übernehmen, ist das denkbar??

Tja, und jetzt sitze ich hier und denke nach:
  • Nimmt das denn nie ein Ende?
  • Muss ich wirklich?
  • Eigentlich zahle ich doch schon genug
  • Mein Sohn muss auf jeden Fall mit
  • Alles bezahle ich nicht
  • Wie kann dies vernünftig geteilt werden?
  • Ist dies nicht bereits im Unterhalt enthalten?


Ich mag auf jeden Fall nicht lange mit diesem Thema beschäftigt sein. Innerhalb der nächsten Stunde muss eine Entscheidung fallen. Alles andere würde nur bedeuten, das ich mich lange darüber ärgern müsste.

Zuerst zu meiner letzten Frage: "Ist dies nicht bereits im Unterhalt enthalten?". Eine kurze Internet-Recherche fordert erstaunliches Zutage. In der ferneren Vergangenheit waren die Richter eher der Meinung, das eine Klassenfahrt kein Sonderbedarf ist. Die Kosten für eine Klassenfahrt entstehen nicht plötzlich, sondern sind in Höhe und Regelmässigkeit absehbar und darum in den Unterhaltszahlungen bereits berücksichtigt.
Neuer Urteile gehen jedoch davon aus, das genau diese Absehbarkeit bei Klassenfahrten nicht gegeben ist und der Unterhaltszahler darum angehalten ist, sich entsprechend den Einkommensverhältnissen zu beteiligen.
Auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust, also werde ich mich entsprechend an den Kosten der Klassenfahrt beteiligen.

Mit einer zweiten Mail kommen inzwischen noch Detailinfos zur Klassenfahrt. Darin ist von zwei Raten die Rede, welche die Eltern an den Klassenlehrer bezahlen müssen. 50 Euro sofort, die restlichen 115 Euro bis zum 01. April. Dies beantwortet ja schon meine Frage nach einer möglichen Teilung. Ich die zweite Rate, meine Ex-Frau die sofort fälligen 50 Euro.

Ich drehe mich noch mal vom Computer weg, gehe zur Toilette und lasse diese Entscheidung auf mich wirken. Ich fühle mich wohl damit. Das Geld meiner Rate werde ich bis Ende März zusammenbekommen. Ein Entscheid ist rasch gefällt und mir geht es danach gut. Eine kurze Mail an meine Ex-Frau und ab damit.

Wegen dem Klassenfahrts-Taschengeld für meinen Sohn überlege ich mir noch was. Vielleicht bekommt er einen symbolischen einen Euro für bestimmte Aufgaben, die er bis zur Klassenfahrt bei mir erfüllt. So kann der sich sein Taschengeld selber "verdienen". Mit 12 Jahren ist er schliesslich alt genug, um auch ein bisschen für sich zu sorgen und sich nicht nur bedienen zu lassen.

Ich denke, so werde ich es machen. Für jede Dienstleistung, die er mir hilft, gibt es einen Euro. Seine Schuhe putzen, Tisch abräumen, einkaufen, Staubsaugen, etc. Ach ja, meine Fenster müssen auch mal geputzt werden ...

Donnerstag, 21. Februar 2008

Warum bin ich glücklich ?

Es gibt momentan drei Gründe, warum ich glücklich bin (viel glücklicher als z.B. noch zu meinen Ehezeiten):

Der Abstand zwischen meinem gegenwärtigen Leben und dem Leben, dass ich führen möchte, ist gering.
Ich habe einige Freunde, einen tollen Sohn, eine glückliche Beziehung, eine nette Wohnung, genügend Zeit für mich und meine Freunde, einen Job der mir Spass macht und mit dem ich genügend Geld verdiene, um mir kleinen Urlaube und jeden Abend ein Bier leisten zu können. Ich habe all die Dinge, die ich brauche - auch wenn sie nicht unbedingt modern oder neu sind. Dies macht mir aber nichts aus. Ich akzeptiere, das mein Leben und ich nicht perfekt bin und freue mich darüber, das andere mich so akzeptieren. Natürlich sehe ich meinen Sohn zu wenig, aber ich kann ihn jederzeit anrufen und ich weiss, das er mir so vertraut wie ich ihm vertraue.

Der Abstand zwischen meinem gegenwärtigen Leben und der besten Lebensphase meiner Vergangenheit ist gering.
Wenn ich überlege, wann meine beste Lebensphase ist kann ich mir nicht wirklich auf eine bestimmte Phase festlegen. Zu jeder Zeit gab es in meinem Leben Dinge, die toll waren und gleichzeitig gab es schlechte Zeiten. Die erste Hälfte meines Studiums war eine schöne Zeit, auch die Anfangszeit in der gemeinsamen Wohnung mit meiner Ex-Frau war toll. Ebenso erinnere ich mich gerne an meine Jugend, wie ich mich Freunden unterwegs bin und wenig zu Hause war. Beruflich geht es mir jetzt besonders gut, ich habe noch nie so viel Geld verdient und auch wenn ich einen grossen Teil davon an meine Ex-Frau abgebe ist es eine schönes Gefühl. Ich fühle mich - auch dank diesem Geld - jetzt sehr frei und geniesse diese Freiheit. Mein gegenwärtiges Leben würde ich als unbeschwert bezeichnen und diese Unbeschwertheit habe ich zu vielen Zeiten in der Vergangenheit auch schon erlebt. Auch wenn ich jetzt das Gefühl habe, das diese Freiheit nun besonders lange schon anhält - seit der Trennung von meiner Frau ...

Der Abstand zwischen dem, was andere haben und dem, was ich selber habe, ist zwar nicht gering - ich versuche mich aber nicht mit anderen zu vergleichen.
Immer wenn es mir gelingt, mich nicht mit anderen zu vergleichen, bin ich sehr glücklich. Und diese Glücksmomente nehmen immer mehr zu. Natürlich hätte ich gerne ein Auto, eine grössere, hellere, ruhigere, moderne Wohnung an einem attraktiveren Ort. Aber ich bin mit meiner derzeitigen Wohnsituation zufrieden - mal abgesehen von dem langen Weg zur Arbeit. Natürlich verdiene viele meiner Arbeitskollegen viel mehr Geld als ich. Ich habe aber nicht das Gefühl, das sie deshalb glücklicher als ich sind. Der einzigste Punkt, wegen dem ich andere Beneide, ist meine fehlende Altersvorsorge. Ich muss ich unbedingt in den nächsten Jahre etwas machen und das Loch ausgleichen, das meine Scheidung gerissen hat. Aber ich bin sicher, das ich dies hinbekommen werde und es gibt sonst nichts, um was ich andere unbedingt beneide oder wofür ich mich schäme.

Ich bin mit der Scheidung ein ganzes Stück bescheidener geworden. Ob Bescheidenheit und Scheidung wohl zusammenhängen??

Montag, 18. Februar 2008

Meine Steuererklärung ist schon fertig

Heute habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2007 an meinen Steuerberater übergeben. Ich kann mich nicht daran erinnern, das ich jemals so früh damit dran war.
Aber es war dieses Jahr auch einfach. An den wesentlichen Dingen hat sich nichts verändert. Einkommen, Fortbildungskosten, Werbungskosten, sonst. Ausgaben blieben fast unverändert. Nur das ich letztes Jahr keine Ausgaben für die Scheidung mehr hatte. Dafür aber eine grössere Summe an Unterhalt als 2006 bezahlt habe. Über 10200 Euro sind an Unterhaltszahlungen im Jahr 2007 zusammen gekommen.
Da ich jedoch schon die Anlage U von meiner Ex-Frau unterzeichnet bekommen habe konnte ich nun die Steuererklärung schon so weit fertigstellen, das mein Steuerberater nun den Rest machen kann.
Aufgrund meiner Erfahrng im letzten Jahr rechne ich nicht damit, das es zu einer Nachzahlung kommen wird. Evtl. wird sogar eine kleine Summe vom Finanzamt zurückerstattet. Doch all zu optimistisch will ich nicht sein.
Ich lass mich überraschen, was mein Steuerberater ausrechnen wird und freue mich, wenn es tatsächlich zu einer Auszahlung kommen wird. Doch bis es so weit ist werden noch Wochen oder sogar Monate vergehen...

Samstag, 16. Februar 2008

Nur noch 500 Tage

Hurra, ich habe eben festgestellt, das es nur noch 500 Tage sind, bis meine Schuldhaftentlassung erfolgt.

  • Nur noch 500 Tage hafte ich für das Bank-Darlehn meiner Ex-Frau für deren Wohnung.
  • Nur noch 500 Tage jedes Quartal hoffen, das meine Ex-Frau ihre Rate bezahlt.
  • Nur noch 500 Tage darauf warten, das das neue Bank-Darlehn an den Anschluss des aktuellen Darlehns auch tatsächlich greift.
  • Nur noch 500 Tage und ich bin diesen Teil der Schulden los.

Und mit jedem Quartal hafte ich mit weniger Geld.
Termine für die Ratenzahlungen meiner Ex-Frau für das Darlehen:




1. Jan 07
1. Apr 07
1. Jul 07
1. Okt 07
1. Jan 08
1. Apr 08
1. Jul 08
1. Okt 08
1. Jan 09
1. Apr 09


Denn die Hoffnung, das die Bank mich aus der Haftung entlässt, habe ich inzwischen aufgegeben. Selbst wenn meine Ex-Frau ein Super-Einkommen hätte würde wohl keine Bank der Welt einen Haftenden entlassen - einmal Schuldhaft, immer Schuldhäftling.

Aber jetzt sind es nur noch 500 Tage, noch etwas mehr als ein Jahr und seitdem mir dies aufgefallen ist sind schon wieder ein paar Sekunden vergangen.

Für alle, die die genaue Zeit interessiert, läuft in der rechten Spalte weiter unten ein Zähler mit.

Nur noch 500 Tage.

Donnerstag, 14. Februar 2008

Bin ich froh, dass ich mich nicht darum kümmern muss.

Wenn ich so lese, was das neue Unterhaltsrecht so alles vorsieht und welche Lücken es noch gibt bin ich sehr froh, dass ich eine so einfach und eindeutige Regelung getroffen habe.
Lieber bezahle ich jeden Monat die vereinbarten 750 Euro Ex-Ehegattinnen-Unterhalt und muss mir keine Gedanken mehr darüber machen, ob dies nun zuviel oder zuwenig ist. Als dass ich mir den Kopf zerbrechen muss, wie ich möglicherweise das neue Unterhaltsrecht ausnutzen könnte um ein paar Euro zu sparen. Und dabei unendlich viele neue schlaflose Nächte habe und wahrscheinlich mehr Geld für einen Anwalt ausgebe als ich sparen werde.
Und vor allem das Verhältnis zu meiner Ex-Frau nur noch zusätzlich belastet wird.

Aber ich kann die Männer verstehen, die nun nach ihrem Vorteil suchen werden. Auch wenn ich froh bin, es nicht machen zu müssen.

Für alle anderen gibt es diesen Artikel von bild.de, in dem wir alle aufgehetzt werden.

Neues Unterhaltsrecht - Richterbund warnt vor Chaos-Gesetz!

Auf die deutschen Familiengerichte rollt eine Prozesslawine zu! Davor warnt der Deutsche Richterbund. Grund ist das neue Unterhaltsrecht, das seit Anfang des Jahres gilt.

Fast alle Scheidungsurteile mit Unterhaltspflichten können danach erneut angefochten werden – auch, wenn diese bereits Jahre gültig sind.

Hanspeter Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichtes Delmenhorst (Niedersachsen) zu BILD.de: „Es ist zu befürchten, dass auf die Familiengerichte eine Flut von Klagen zukommt!”

Grund: Viele Geschiedene lassen die Unterhaltszahlungen an ihre Ex-Partner bereits überprüfen, hoffen, bald weniger berappen zu müssen.

Familienanwältin Ingeborg Rakete-Dombek bestätigte BILD.de: „Viele Alt-Fälle werden neu aufgerollt! Wenn die Kinder zwischen drei und acht Jahre alt sind, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich eine Überprüfung lohnt.” Unterhalts-Kürzungen zwischen 350 und 700 Euro im Monat seien im Einzelfall durchaus drin.

Laut dem neuen Unterhaltsrecht aus dem Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) müssen Geschiedene (mit Kindern über drei Jahren) schneller wieder für sich selbst sorgen. Manche Zahl-Väter könnten dadurch ordentlich sparen...

Konkret: Uneingeschränkten Anspruch auf Unterhalt haben Ex-Partner (auch ohne Trauschein) nach dem neuen Recht nur, solange die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind. Danach gibt es nur noch Unterhalt, wenn der Nachwuchs besondere elterliche Aufmerksamkeit braucht.

ALLERDINGS: Wann der Unterhalt im EINZELFALL gekappt wird, ist noch völlig unklar! Das lässt das Gesetz offen.

Gerichts-Direktor Teetzmann zu BILD.de: „Es gibt viele Fragezeichen, wie das neue Unterhaltsrecht auszulegen ist. Deshalb wird es sehr auf die Urteile der Richter in den nächsten Monaten ankommen. Rechtssicherheit wird es erst dann geben, wenn der Bundesgerichtshof die wesentlichen Fragen entschieden hat. Das kann Jahre dauern!”

Anders ausgedrückt: Bis dahin entscheidet mit diesem Chaos-Gesetz jeder Richter, wie er will...


Artikel auf bild.de



Samstag, 9. Februar 2008

Die Suche nach dem Glück

Zum Geburtstag habe ich ein Buch geschenkt bekommen, nach dessen Lektüre mir wieder bewusst wurde, wie gut es mir geht. Und das die Entwicklung hin zu einer positiven Stimmung, zu Optimismus und zum Glücklich sein nicht (nur) durch Geld bestimmt wird. Sondern auch sehr viel mit den Umständen meines Lebens zu tun haben. Und das der Titel meines Blogs dies wirklich sehr gut trifft - eben Ärmer aber frei.

Das Buch, das ich meine, heisst "Hectors Reise - oder die Suche nach dem Glück". Hector ist Psychologe der in einer Reise durch die Welt versucht, hinter das Geheimnis des Glücks zu kommen. Dabei notiert er, was er über das Glück gelernt hat. Diese Liste gebe ich hier wieder, damit jeder verstehen kann, wie ich es meine:

Lektion 1: Vergleiche anzustellen ist ein gutes Mittel, sich sein Glück zu vermiesen.
Lektion 2: Glück kommt oft überraschend.
Lektion 3: Viele Leute sehen Ihr Glück nur in der Zukunft.
Lektion 4: Viele Leute denken, dass Glück bedeutet, reicher und mächtiger zu sein.
Lektion 5: Manchmal bedeutet Glück, etwas nicht zu begreifen.
Lektion 6: Glück, das ist eine gute Wanderung inmitten schöner unbekannter Berge.
Lektion 7: Es ist ein Irrtum zu glauben, Glück wäre das Ziel
Lektion 8: Glück ist, mit Menschen zusammen zu sein die man liebt.
Lektion 8b: Unglück ist, von Menschen die man liebt getrennt zu sein.
Lektion 9: Glück ist, wenn es der Familie an nichts mangelt.
Lektion 10: Glück ist, wenn man eine Beschäftigung hat, die man liebt.
Lektion 11: Glück ist, wenn man ein Haus und einen Garten hat.
Lektion 12: Glück ist schwieriger in einem Land, das von schlechten Leuten regiert wird.
Lektion 13: Glück ist wenn man spürt, das man den anderen nützlich ist.
Lektion 14: Glück ist, wenn man dafür geliebt wird, wie man eben ist.
Lektion 15: Glück ist, wenn man sich rundum lebendig fühlt.
Lektion 16: Glück ist, wenn man richtig feiert.
Lektion 17: Glück ist, wenn man an der Glück der Leute denkt die man liebt.
Lektion 18: Glück ist, wenn man der Meinung anderer Leute nicht zu viel Gewicht beimisst.
Lektion 19: Sonne und Meer sind ein Glück für alle Menschen.
Lektion 20: Glück ist eine Sichtweise auf die Dinge
Lektion 21: Rivalität ist ein schlimmes Gift für das Glück.
Lektion 22: Frauen achten mehr auf das Glück der anderen als Männer.
Lektion 23: Bedeutet Glück, dass man sich um das Glück der anderen kümmert.

Ich muss nicht alle Lektionen kennen oder einhalten und manchesmal verschieben sich die Ursachen meines Glückes auch. Und vielleicht fehlt ein wichtiger Punkt, nämlich das jeder für sein Glück zu einem gewissen Anteil selber verantwortlich ist.

Mir hat dieses Buch jedoch gezeigt, das ich mich schon zu einem grossen Teil von meinen "Altlasten" aus der Ehezeit befreit habe. Und das diese Freiheit mit sehr viel Glück verbunden. Und das ich dieses Glück immer wieder neu für mich empfinden kann. Und das ich immer noch froh bin, damals den Schritt gemacht zu haben.





Dienstag, 29. Januar 2008

Nach vier Woche ist sie da

Das ist sie:



Die Unterschrift meiner Ex-Frau unter der Anlage U. Diesmal ging es nur vier Wochen, bis ich sie bekam. Ich bin positiv überrascht, ich hatte eigentlich mit einer wesentlich längeren Dauer und mehr Bedingungen gerechnet. Aber warum sollten im Laufe der Jahre die Sachen sich nicht besser entwickeln als ich dachte.
Auf jeden Fall kann ich jetzt (es ist erst Anfang Februar) bereits die Steuererklärung für 2007 angehen. Die dazu notwendige Unterlage, welche die längste Vorlaufzeit benötigt, habe ich nun. Der Rest ist Fleissarbeit.
Ich kann allen, die auch auf die Unterschrift unter die Anlage U angewiessen sind nur den Rat geben, so früh wie möglich diese einzufordern. Der zweite Januar ist dafür ein guter Starttermin.

Alles ist gut.

Sonntag, 27. Januar 2008

Die Jagd nach der Anlage U läuft wie erwartet

Am 02. Januar habe ich bei meiner Ex-Frau die ausgefüllt Anlage U eingeworfen mit der Bitte, diese bis Mitte Januar zu unterschreiben und mir zurückzugeben. Nach drei Wochen kam eine erste Nachricht, das sie mir die Anlage U diese Woche noch zukommen lässt. Doch statt dessen habe ich am Freitag ein Schreiben erhalten, in dem Sie mich auffordert, ihr nochmals - inzwischen das vierte Mal - schriftlich zu bestätigen, das ich ihr den steuerlichen Nachteil ersetzen werde. Erst dann - aber dann unverzüglich - wird sie mir die Anlage U zukommen lassen.
Nun gut, die schriftliche Bestätigung habe ich ihr am Samstag noch in den Briefkasten geworfen und jetzt bin gespannt, was unverzüglich bedeutet.
Ich rechne mal nicht damit, das dies noch diesen Monat sein wird.

Samstag, 12. Januar 2008

Die jährliche Jagd nach der Unterschrift

Dieses Jahr habe ich aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre die Jagd nach der Unterschrift meiner Ex-Frau unter die Anlage U schon sehr früh eröffnet. Da ich bisher immer auf die Anlage u warten musste habe ich dieses Jahr meine Steuererklärung mit der Anlage U begonnen.
Gleich am 2. Januar habe ich meine Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau aufgestellt, die Anlage U ausgefüllt und mit einem Begleitbrief bei ihr in den Briefkasten eingeworfen:



Hallo ...,
ich habe Dir hier die Anlage U für das Jahr 2007 und bitte Dich, diese bis Mitte Januar zu unterzeichnen und mir zurück zu geben.

Meine Unterhaltsleistungen an Dich im Jahr 2007 beliefen sich auf 10202,39 Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

12 x 650,00 Euro Unterhalt 7800,00
12 x 100,00 Euro Vorsorgeunterhalt 1200,00
1 x 1202,39 Euro Ausgleich steuerlicher Nachteil aus 2005 1202.39

Die Ausgleichszahlung gilt ebenfalls als Unterhaltsleistungen. Den entsprechenden Vermerk in den Erläuterungen habe ich für Dich markiert.

Die Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger kannst Du behalten, die anderen drei Exemplare bitte ich mir unterzeichnet zurück zu geben.

Falls Du Fragen hast kannst Du Dich gerne an mich wenden.

Vielen Dank und viele Grüsse


...


Gehört habe ich bis heute nichts von meiner Ex-Frau. Noch hat sie ja drei Tage Zeit. Aber ich weiss schon jetzt, das ich bis Mitte des Monats die Anlage U nicht in meinen Händen halten werde. Ich werde aber regelmässig nachfragen, in der Zwischenzeit meine restlichen Unterlagen für die Steuererklärung 2007 zusammenstellen und hoffen, das ich bis ich so weit bin auch die Anlage U erhalten habe.
Aufgrund der letzten Jahre bin ich jedoch skeptisch.

Freitag, 11. Januar 2008

Wie es weitergeht ?

Ein Blick voraus:
Die folgenden fünf Jahr sind jetzt sehr gut planbar - solange nichts ungewöhnliches passiert:

Im Mai 2012 erfolgt meine letzte Unterhaltszahlung an meine Ex-Frau.
  • Meine Ex-Frau bekommt weiterhin jeden Monat 750 Euro von mir, unabhängig von den jeweiligen Einkommensverhältnissen und unabhängig von Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle.
  • Es wird die jährliche Diskussionen um die Anlage U geben. Ein langes und mühsames Bitten von mir, bis ich die Unterschrift meiner Ex-Frau erhalten habe. Und das Gegenrechnen und Auseinanderaddieren ihrer Ausgleichsforderung.
  • Weiterhin die unregelmässigen Forderungen meiner Ex-Frau nach zusätzlichen Zahlungen.
  • Und das ebenso unregelmässige Entgegenkommen von mir und das Leisten von zusätzlichen Zahlungen.

Im Juli 2009 erfolgt die letzte Ratenzahlung meiner Ex-Frau für das Darlehn, anschliessend schuldet sie um und ich werde hoffentlich endlich aus der Schuldhaftung entlassen.

  • Bis dorthin werde ich nach jedem Vierteljahr einen Seufzer ausstossen, nämlich genau dann, wenn meine Ex-Frau die nächste Rate bezahlt hat und ich nicht von der Bank angegangen werde.

Unterhaltszahlungen für meinen Sohn für die nächsten 15 Jahre.

  • Unregelmässige zusätzliche Zahlungen für meinen Sohn (für Schule, Zusatzunterricht, Anschaffungen, etc.).
  • Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend seinem Alter
  • Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle
  • Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend meinen Einkommensverhältnissen.

Das Alles ist aber sehr planbar, die Veränderungen überschaubar und die Laufzeiten nicht mehr erschreckend. Es geht also weiter und es geht gut weiter.

Dienstag, 8. Januar 2008

Jahresendabrechnung 2007

Jahresende, Kassensturz.
So wie es jetzt aussieht, bin ich mit einem kleinen Plus auf meinem Konto aus dem Jahr 2007 gegangen. Das ist in Ordnung und das ist etwas, mit dem ich leben kann.

Abgezogen werden muss noch der Ausgleich für die Anlage U von 2006, welche meine Ex-Frau noch nicht eingereicht hat. Dieser Betrag wird wohl zwischen 1000 und 1500 Euro liegen, so das für letztes Jahr eine schwarze Null stehen wird.


Wenn ich dieses Jahr, in dem nur noch eine direkten scheidungsbedingten Zahlungen von 1000 Euro an meine Scheidungsanwältin angefallen ist, als Muster für alle folgenden nehme habe ich ein relativ entspanntes Leben vor mir.

  • Die Steuererstattung von 2006 in Höhe von 3000 Euro hat meine laufende Steuerlast gesenkt.
  • Eine alte Lebensversicherung habe ich gekündigt und die daraus resultierende Rückzahlung in meine Altersvorsorge investiert
  • 1200 Euro musste ich für 2005 als Ausgleich der steuerlichen Nachteile meiner Ex-Frau aufgrund der Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex-Frau bezahlen

Dies sind alles nur laufende Posten, die ab nun jedes Jahr in ähnlicher Form auftauchen werden und die ich hoffentlich auch in Zukunft so handeln kann.

Das sieht doch gar nicht so schlecht aus. Und wenn man dann noch bedenkt, das ich mir dieses Jahr meine Urlaubswünsche erfüllen konnte und gleichzeitig noch etwas in meine Altervorsorge anlegen konnte dann sieht es doch schon sehr gut aus. Ich freue mich auf jeden Fall schon auf 2008.

Donnerstag, 3. Januar 2008

Fazit - Schuldhaftung nie ohne Garantie

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Schuldhaftung nie mehr ohne Garantie -

Nie wieder werde ich eine Schuldhaftung oder Bürgschaft eingehen, ohne das ich gleichzeitig eine Garantie für den Fall der Fälle bekomme. In der Ehe habe ich vorzeitig und mit Zuversicht die Schuldhaftung für das Darlehn der Bank an meine Ex-Frau unterschrieben. Damals dachte ich nicht daran, das wir uns je trennen würden oder das das Darlehn nicht beglichen werden wird. Aus diesem Grund habe ich auch auf jede Garantie von meiner Ex-Frau verzichtet.
Und jetzt stecke ich bei der Bank in der Schuldhaftung und komme nicht mehr raus. Die Bank wird mich erst aus der Schuldhaftung entlassen, wenn sie davon überzeugt ist, das meine Ex-Frau das Darlehn alleine bezahlen kann. Und die Messlatte der Bank ist so hoch, das dieser Nachweis kaum zu erbringen ist.
Meine Ex-Frau zahlt zwar die vierteljährlichen Raten und solange dies geschieht habe ich nichts zu befürchten. Und anscheinend hat meine Ex-Frau für die Zeit nach dem Ablauf des Darlehns (in knapp eineinhalb Jahren) auch schon eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank. Somit bin ich zumindest in 18 Monaten aus dem Vertrag draussen.
Trotzdem - wenn meine Ex-Frau die Raten nicht bezahlt holt die Bank das Geld bei mir. Und dies, ohne das ich dafür einen Gegenwert bekommen werde.
Und genau für diese Situation hätte ich mich absichern sollen. Hier hätte ich - bevor ich die Schuldhaftung unterzeichne - mit meiner Ex-Frau einen Vertrag machen müssen das ich einen Anteil an der Wohnung bekomme. Oder ich hätte mich ins Grundbuch eintragen lassen sollen. Oder auf eine andere Art und Weise an der Wohnung beteiligt werden sollen.
Dazu ist es jetzt zu spät aber für die Zukunft habe ich gelernt. Keine geldwerten Leistungen ohne Vertrag. Nie mehr.
Und hoffen, das ich nie für die Schuldhaftung gerade stehen muss.