Donnerstag, 28. Dezember 2006

Darlehnsausstieg, keine Schuldhaftentlassung

Leider habe ich von der darlehensgebenden Bank kein Weihnachtsgeschenk bekommen:

"Anhand der eingereichten Unterlagen haben wir überprüft, ob wir Sie aus der Schuldhaft des Darlehens entlassen können.
Dies ist leider nicht möglich, da Frau ... nach unseren Richtlinien die Belastung aus dem Objekt nicht alleine tragen kann. Beachten Sie bitte, das wir Einkommen aus befristeten Arbeitsverträgen auf Grund fehlender Nachhaltigkeit nicht in der Belastungsberechnung berücksichtigen können.
Somit haften Sie und Frau ... weiterhin gesamtschuldnerisch für das bewilligte Darlehn."

Genau mit der gleichen Begründung wollte ich ja aus dem Darlehn als Schuldner entlassen werden. Da dies nun nicht auf diesem Weg klappt muss ich mir was anderes einfallen lassen.
Durch dieses Schreiben hat sich nun jedoch mein Gegenüber verändert. Bisher hatte ich mich mit meiner Ex-Frau auseinander zu setzen, nun mit der Bank.
Fühle mich ziemlich frustriert, da ich eigentlich auf eine andere Antwort gehofft und auch daran geglaubt habe. Und mir nun nur noch die Hoffnung bleibt, das meine Ex-Frau weiterzahlen will und kann.
Ich ärgere mich über die Bank, über meine Ex-Frau und vor allem über mich. Warum habe ich - als ich die Schuldhaftung unterzeichnete - mir keine Sicherheit geben lassen?

Samstag, 23. Dezember 2006

Merry christmas and a happy new year

"Es gibt eine Theorie, die besagt,
wenn jemals irgendwer genau herausfindet,
wozu das Universum da ist und warum es da ist,
dann verschwindet es auf der Stelle
und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt.
- Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist."
Douglas Adams

In diesem Sinne wünsche ich Euch
ein frohes Weihnachtsfest,
die Zeit, ein erfolgreiches Jahr
Revue passieren zu lassen
und die Muse,
Pläne für das neue zu schmieden.


Jürgen

Donnerstag, 21. Dezember 2006

Jahresendabrechnung

Jahresende, Kassensturz.
So wie es jetzt aussieht, werde ich mit einem Minus von etwa 1000 EUR auf meinem Konto aus diesem Jahr gehen. Das ist aufgrund meiner hohen einmaligen Kosten nicht zu viel. Und das ist etwas, mit dem ich leben kann - solange die Bank mitmacht.

Dazu kommt eigentlich noch die Steuerrückerstattung für 2005, die nach Auskunft meines Steuerberaters ziemlich genau diese 1000 EUR ausmachen soll (siehe Post vom 26. September)


Wenn ich die Einmalrechnungen aus diesem Jahr nehmen und davon ausgehe, das die im kommenden Jahr nicht nochmal auftreten habe ich ein ganz entspanntes Leben vor mir.

  • Für meine Scheidungsanwältin muss ich nur noch 1000 EUR abbezahlen, 2000 EUR habe ich diese Jahr bereits gezahlt.
  • Knappe 2000 EUR habe ich an Steuern für das Jahr 2004 nachgezahlt, dieser Posten müsste im Jahr 2007 komplett wegfallen
  • Etwas mehr als 750 EUR habe ich dafür bezahlt, um ein aus der Ehezeit stammendes verschuldetes Konto auflösen zu können
  • 650 EUR habe ich als Nachzahlung für zu wenig geleisteten Unterhalt nachträglich zahlen müssen

Zusammen macht dies eine Summe von etwa 5300 EUR aus, die ich im Jahr 2007 nicht bezahlen muss und somit mehr zur Verfügung habe.

Im Gegenzug dazu muss ich im nächsten Jahr insgesamt 900 EUR mehr Unterhalt bezahlen als dieses Jahr. Somit bleiben mit aber immer noch etwa 4500 EUR, die ich in meine eigene Altersvorsorge und in die gemeinsame Zeit mit meinem Sohn investieren kann.

Das sieht doch gar nicht so schlecht aus. Und freue mich auf jeden Fall schon auf 2007.

Mittwoch, 20. Dezember 2006

Halt den Mund, hör auf zu heulen und lebe endlich!

"Eine eiskalte Dusche für alle Heulsusen, Weicheier und Warmduscher: Jammern bringt euch nicht weiter! Nehmt euer Leben gefälligst selbst in die Hand!

Halt den Mund, hör auf zu heulen und lebe endlich!
Der Tritt in den Hintern für alle, die mehr wollen"

von Larry Winget, Börsenmedien, 2006

Mit genau diesen Worten wurde ich heute morgen begrüßt, als ich in meine Mailbox schaute. Dabei handelt es sich um eine Buchempfehlung, die genau meinen Gemütszustand trifft.

Werde mir dieses Buch besorgen und dann hier berichten, was davon wirklich zu gebrauchen ist und wo das Buch (oder ich?) Mängel hat.



Freitag, 8. Dezember 2006

Keine Vollstreckung

Nachdem ich mich über meine rechtlichen Möglichkeiten zur Vollstreckung der Scheidungsfolgenvereinbarung informiert hatte und alles für die Umsetzung in die Wege geleitet hatte hat nun meine Ex-Frau doch endlich eingelenkt und die Unterlagen für meine Entlassung aus der Darlehensvereinbarung bei der Bank eingereicht.
Jetzt hoffe ich natürlich, das die Bank sich zu meinen Gunsten entscheidet und ich aus dem Darlehn entlassen werde.
Ich bin guter Dinge, das dies klappen wird und die Bank die Einkünfte meiner Ex-Frau als ausreichend zur alleinigen Abgeltung des Darlehns ausreichend anerkennt.

Sonntag, 3. Dezember 2006

Darlehnsausstieg – Vollstreckung durch Gericht !

Nachdem sich meine Ex-Frau nun lange genug geweigert hat, die Unterlagen einzureichen, um mich bei der Bank aus meinen Darlehnnehmerpflichten zu entlassen, habe ich beschlossen, den Weg zum Gericht zu gehen. Ich möchte einfach so schnell wie möglich aus dem Darlehnvertrag raus, da ich Bedenken habe, das meine Ex-Frau das Darlehen im Laufe der kommenden Jahre nicht mehr weiter abbezahlen will oder kann und ich dann dafür einspringen muss. Und das, ohne das ich dadurch einen Anteil an der Wohnung erwerben würde. Ich müsste also doppelt bezahlen – Unterhalt und Darlehen.

Ich weiß, das ich damit die nächste Eskalation auslöse und meine Ex-Frau dies gar nicht versteht. Trotzdem, es muss einfach sein. Schließlich ist dies der letzte noch offene Punkt der Scheidungsvereinbarung. Und ich habe lange genug damit gewartet und es mit Bitten und Aufforderungen versucht.

Der Rechtsweg ist ganz einfach:
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein vollstreckungsfähiger Titel. Damit kann nicht nur meine Ex-Frau - falls ich mal kein Unterhalt mehr bezahle - ohne weiteres Urteil mein Gehalt oder mein Eigentum pfänden lassen um an ihr Geld zu kommen. Sondern damit kann auch ich vor das Scheidungsprozessgericht gehen und als Gläubiger einen Antrag auf Vollzug stellen.
Da die Einreichung der Unterlagen eine "nicht vertretbare Handlung" ist – also meine Ex-Frau dies nicht jemand anderem übertragen kann – steht mir dieser direkte Rechtsweg zu.
Das Gericht bekommt von mir einen Antrag auf gerichtliche Durchsetzung der Vereinbarung. Dem lege ich die Scheidungsfolgenvereinbarung als vollstreckbaren Titel sowie die zahlreichen E-Mails meiner Ex-Frau, in denen sie sich weigert die Unterlagen einzureichen – als nicht erfüllte Handlung –, bei.
Anschließend wird das Gericht eine letzte Frist festsetzen und gleichzeitig die Zwangsmittel festgelegt: Ich kann mich mit dem Gerichtsbeschluss direkt an die Aussteller der jeweiligen Unterlagen wenden, sollte meine Ex-Frau die Unterlagen nicht einreichen.
Somit wird dann der Arbeitgeber meiner Ex-Frau, die zweite darlehngebende Bank sowie die Bank mit den Rücklagen meiner Ex-Frau ein Schreiben von mir mit der Aufforderung um Herausgabe der betreffenden Unterlagen erhalten.

Das Ganze ist definiert in der Zivilprozessordnung, Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945), Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 883 - 898)

Das wird ein Spaß werden, ich freue mich schon darauf.

Samstag, 2. Dezember 2006

Er läuft und läuft und läuft - wieder

Ich habe das Laufen wieder für mich entdeckt. Nachdem ich nun einige Monate geruht und mich von meinen Marathon-Träumen verabschiedet habe, bin ich nun wieder regelmäßig unterwegs. Diesmal mit viel weniger Zielen - es muss nicht gleich eine neue Bestzeit beim Marathon sein. Aber ich merke einfach, wie gut mir die regelmäßige Bewegung tut. Nicht nur körperlich, sondern vor allem psychisch profitiere ich davon. Ich finde die Zeit um meinen Gedanken freien Lauf zu lassen. Und diese brüten dabei gute neue Ideen aus oder verarbeiten alte Dinge.
Ich laufe abends nach der Arbeit, kann dann viel besser schlafen und fühle mich am Morgen danach erholter und voller Tatendrang. Und mit diesem Schwung fällt es mir leichter, die offenen Themen anzugehen und zu erledigen. Auch wenn ich diese bereits eine Weile vor mir her schiebe und sie für mich sehr unangenehm sind, weil ich dabei auch eine Auseinandersetzung mit meiner Ex-Frau provoziere.
Doch so wie ich mich überwunden habe und losgelaufen bin, genau so springe ich über meinen Schatten und gehe die noch offenen Themen an.
Das Laufen hat aber noch einen anderen Nebeneffekt. Mit der Überwindung zum Laufen erspare ich mir einen Abend vor dem Fernseher oder einen Abend mit vielen Grübeleien. Es ist ein Ersatz für das bequeme Leben, auf das ich mich sonst einlassen würde. Es ist eine sinnvollere Beschäftigung als über die in meiner Vergangenheit gemachten Fehler nachzudenken. Oder als diese Fehler zu wiederholen.
Wenn ich durch die Dunkelheit der Strassen laufe lasse ich auch sehr viel hinter mir und kann mit vielen Dingen abschließen. Es gelingt mich nicht immer, aber immer wieder.
Um mich weiter zu motivieren habe ich in der Spalte rechts begonnen, meine Laufzeiten aufzunotieren. Diese Tabelle ist für mich eine Erfolgskontrolle über die Regelmäßigkeit meines Laufens sowie eine Bestandesaufnahme meines Wohlbefindens. Wenn ich sehr viel Laufe geht es mit gut. Der Umkehrschluss stimmt aber noch nicht, kein Laufen bedeutet nicht, das es mit nicht gut geht.