Montag, 26. Mai 2008

Unterhalt in der Schweiz

Ich wohne und lebe nun schon drei Wochen in der Schweiz und inzwischen habe ich mitbekommen und - hoffentlich - verstanden, wie die Unterhaltszahlungen funktionieren. Für meine in Deutschland lebende Ex-Frau und unseren Sohn bezahle ich weiterhin Unterhalt - wie bisher auch. Es ist weiterhin das Scheidungsurteil sowie die Düsseldorfer Tabelle gültig.
Unterschiedlich wird nur die steuerliche Anrechnung des Unterhalts gehandhabt.

Kindesunterhalt
In Deutschland kann der Kindesunterhalt nicht steuermindern geltend gemacht werden. Statt dessen kann man sich den halben Kinderfreibetrag gutschreiben lassen.
In der Schweiz werden die tatsächlichen Zahlungen anerkannt (sofern eine Verpflichtung sowie Belege zur Zahlung vorgelegt werden können). Es gibt keinen Vorsteuerabzug. Und im Kanton Basel-Land auch keine Tarifkorrektur. Hier muss ich einfach im Folgejahr bis März nachweisen, welche Beträge ich bezahlen habe. Anschliessend bekomme ich die zuviel gezahlte (Quellen-)Steuer wieder zurückerstattet.

Ex-Ehegattinnen-Unterhalt
Ganz ähnlich ist es mit den Unterhaltszahlungen für meine Ex-Frau. Auch diese laufen weiter wie im Scheidungsurteil festgelegt. Allerdings gibt es keine Anlage U mehr. Ich muss einfach anhand von Belegen nachweisen, welche Beträge ich meiner Ex-Frau als Unterhalt bezahlt habe. Und anschliessend erhalte ich eine Steuererstattung.
Schade ist nur, das ich diese nicht anhand einer Tarifkorrektur bereits im Voraus geltend machen kann - in einigen Kantonen der Schweiz funktioniert dies.

Insgesamt ist dies eine gute und einfache Regelung. Ich spare mir die Jagd nach der Unterschrift unter die Anlage U. Und ich kann die Zahlungen für meinen Sohn und für meine Ex-Frau steuermindernd geltend machen.

Ich werde das Ganze nun einfach einmal im kommenden Jahr (bis spätestens 31. März 2009) üben. Mal sehen, wie gut meine Ex-Frau als Abschreibungs-Objekt dient.