Mittwoch, 26. September 2007

Hurra, ich hab die Unterschrift

Soeben habe ich die unterschriebene Anlage U von meiner Ex-Frau erhalten. Nach fünf Wochen drängeln und drücken. Vorgestern habe ich noch mit ihrem Steuerberater telefoniert um auch ihm klar zu machen, wie sich die auf der Anlage U eingetragene Summe meiner Unterhaltszahlungen berechnet.
Jetzt hat auch meine Ex-Frau eingesehen, das ich Recht habe und es ist ihr keine weitere Ausrede eingefallen.
Morgen geht die Anlage U zum Finanzamt und dann hoffe ich, das es schnell einen neuen Steuerbescheid für mich gibt - und eine kräftige Rückzahlung.

Samstag, 22. September 2007

Ein Drittel der Zeit ist um

Ich habe gerade festgestellt, das ein Drittel des Zeitraums, in dem ich Unterhalt an meine Ex-Frau bezahlen muss, bereits um ist.
Es sind nur noch gut 1680 Tage, dagegen sind über 840 Tage schon rum. Das ist doch ein freudiges Ereignis. War mir gar nicht bewusst, wie schnell die Zeit vergeht.
Zu Beginn der vergangenen 840 Tagen habe ich sicher jeden zweiten Tag auf den Zähler geschaut (rechts in der orangenen Spalte). Und mich darüber geärgert, wie langsam die Zeit vergeht.
Inzwischen habe ich schon wochenlang nicht mehr nachgeschaut. Um so mehr freut mich natürlich dieses Erkenntnis.
Am Anfang hat mich das oftmalige Nachschauen sicher auch verrückt gemacht und frustriert. Jetzt, wo ich den Zähler aus den Augen verloren habe, bin ich viel freier und unbeschwerter. Ich werde also erst wieder in einem Jahr auf den Zähler schauen. Dann ist schon fast Halbzeit meiner Unterhaltszahlungen.

Freitag, 21. September 2007

Es könnte so einfach sein ...

... meine Ex-Frau müsste nur hier unterzeichnen und ich könnte wieder ruhig schlafen:

Zukunftslust vs. Vergangenheitsfrust

Immer wieder merke ich, wie sehr ich mich auf die Zukunft freue, wie gut ich mich mit meiner finanziellen Situation arrangiert habe und wie gut ich auf vieles Verzichten kann. Auch die regelmässigen Zahlungen an meine Ex-Frau stossen mir nicht mehr jeden Monatsanfang auf.
Allerdings träume ich auch schon von der Zeit nach den Unterhaltszahlungen. Und von dem, was ich mir dann alles leisten möchte.
Doch insgesamt bin ich mit dem jetzt ganz zufrieden, das Leben geht weiter und ich geniesse es.
Wenn da nur nicht die ewig sich wiederholenden Auseinandersetzungen mit meiner Ex-Frau über die Gelddinge wären. Wie jetzt über die Anlage U. Warum kann oder will sie nicht verstehen, das sie mit ihrer Unterschrift keinen Nachteil eingeht? Und warum versucht sie mich hierbei immer wieder hinzuhalten?
Dieses Verhalten erinnert mich immer wieder an die Ehezeiten und ruft ganz schlechte Erinnerungen in mir hervor. Ich merke, das ich dann wieder in alte Verhaltensmuster zurückfalle, die ich eigentlich schon abgelegt hatte. Und das ist jedesmal eine Scheiss-Situation.

Dienstag, 18. September 2007

Wie berechnet man den Kindesunterhalt ?

Hilfe, meine Ex-Frau wird immer schlimmer. Wie ich gestern geschrieben habe ist ein Halbwissen ganz gefährlich. Soeben wurde ich mit einer neuen Form davon konfrontiert.

Meine Ex-Frau hat bei den dauerhaften Versuchen, mir mehr Geld abzujagen die Unterhaltszahlungen für unseren Sohn entdeckt. Und sie kommt tatsächlich zu dem Schluss, das ich zu wenig bezahlen würde. Frei nach dem Motte "wenn ich schon meine Ausgaben nicht im Griff habe versuche ich wenigstens meine Einnahmen zu optimieren".

Sie hat in die Düsseldorfer Tabelle geschaut, mein Nettoeinkommen gesucht und herausgefunden, das ich 392 Euro bezahlen muss. Und schon fordert sie mich auf, diesen Betrag (inkl. Nachzahlung für die letzten beiden Jahre) zu bezahlen. Tatsächlich hat sie übersehen, das von diesem Betrag noch das halbe Kindergeld (77 Euro) abgezogen werden muss.

Real zahle ich 364 Euro Unterhalt, also eine Unterhaltsstufe höher als ich müsste.

Das traurige an dieser Angelegenheit ist, das ich dies alles meiner Ex-Frau gemeinsam mit meiner Anwältin schon vor zwei Jahren erklärt habe. Doch sie hat es nicht verstanden und ich kann mir die Mühe sparen, ihr dies nochmals zu erklären. Sie wird mir entweder nicht zuhören oder nicht glauben.

Auf jeden Fall habe ich hier jetzt klar gemacht, wo der Fehler in ihrer Berechnung ist. Vielleicht ist das Thema damit vom Tisch.

Montag, 17. September 2007

Gefährliches Halbwissen

Halbwissen
Als Halbwissen wird vermeintlich gesichertes Wissen einer einzelnen Person oder Personengruppe bezeichnet, das sich jedoch bei näherer Betrachtung als unvollständig oder falsch erweist. Da jedes Individuum vom Wahrheitsgehalt seines persönlichen Halbwissens überzeugt ist, vertritt es dieses energisch.

(aus Wikipedia)


Genau dieses Halbwissen legt meine Ex-Frau an den Tag wenn es um finanzielle Dinge geht. Seien es Kontoauszüge, Steuern oder wie jetzt die Anlage U.

Anstatt auf mich, ihre Anwältin, das Finanzamt oder ihren Steuerberater zu hören verwechselt meine Ex-Frau die Tatsachen und bringt offensichtliche Dinge durcheinander oder legt diese falsch zu ihren Gunsten aus. Und ich bin der Verarschte.

Jetzt behauptet meine Ex-Frau, das der Vorsorgeunterhalt, den ich monatlich bezahlen, nicht in die Anlage U aufgenommen werden darf. Dabei versuchen alle oben aufgezählten ihr den Unterschied zwischen dem Vorsorgeunterhalt und dem Versorgungsausgleich zu erklären. Doch sie will (oder kann) es nicht verstehen. Dabei ist es so einfach.

Der Versorgungsausgleich regelt die entgangenen Rentenansprüche, die meine Ex-Frau in der Ehe hat. Dazu werden meine und ihre in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aufgerechnet und die Differenz wurde von mir beglichen (etwas über 20.000 Euro). Dieser Betrag gehört nicht in die Anlage U, muss aber von ihr versteuert werden.

Der Vorsorgeunterhalt dient dem Aufbau einer Altersvorsorge. Das meine Ex-Frau überhaupt Vorsorgeunterhalt bekommt ist lediglich der Penetranz ihrer Anwältin zu verdanken, die dies so geregelt haben wollte. Diesen Vorsorgeunterhalt muss meine Ex-Frau direkt in eine Altersvorsorge investieren. Wenn sie eine richtige Altersvorsorge gewählt hat, kann sie diese Zahlungen von der Steuer absetzen.

Für die Berechung des Unterhalts in der Anlage U ist es unerheblich, wofür der Unterhalt verwendet wird. Solange ich diesen bezahle hat er in der Anlage U zu erscheinen.

Ist das den so schwer zu verstehen. Ich versuche nun seit zwei Wochen fast täglich, dies meiner Ex-Frau zu erklären. Zuerst hat sie zusätzlich ihre Anwältin um Rat gefragt. Dann hat sie den Finanzbeamten um Rat gefragt. Jetzt ist die Anfrage bei ihrem Steuerberater. Und alle stimmen meinen Ausführungen zu - denn so ist die gesetzliche Ausgangslage. Nur meine Ex-Frau versteht es nicht und weigert sich nach wie vor, mir die Anlage U für 2006 zu unterzeichnen.

Nachdem ist es immer wieder mit Bitten versucht habe werde ich nun Forderungen stellen.

Das Ganze erinnert mich an die Situation mit den falsch verbuchten Vorrauszahlungen. Auch damals hat mich meine Ex-Frau monatelang gegen den Rat ihres Steuerberaters und ihrer Anwältin hingehalten. Diesmal mache ich das nicht mit.

Ich will endlich an mein Geld kommen.

Mittwoch, 5. September 2007

Anlage U 2006 - Neuer Anlauf

Entgegen all meinen Erwartungen und Hoffnungen muss ich mich auch für die Steuererklärung 2006 wieder mit der Anlage U und der Unterschrift meiner Ex-Frau rumärgern.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, das eine einmalige Unterschrift der Empfängerin unter der Anlage U genügt und diese so lange gültig ist, bis die Anlage U widerrufen wird. Allerdings sieht das Finanzamt dies anders.
Mit der Unterschrift wird nicht dem Prinzip des Realsplittings zugestimmt, sondern nur dessen Höhe. Da ich im Jahr 2005 nur sieben Monate Unterhalt gezahlt habe, und im Jahr 2006 für die ganzen zwölf Monate, ist der Betrag für 2006 wesentlich höher als derjeniger, der auf der Anlage U von 2005 angegeben ist.
Im Steuerbescheid für 2006 schreibt mir nun das Finanzamt:
"Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten konnten nur in Höhe von 4200 Euro als Sonderausgaben berechnet werden, weil nach der vorliegenden Anlage U der unterhaltsberechtigte Ehegatte nur bis zu diesem Betrag eine Zustimmung erteilt hat. Sie können die erweiterte Zustimmung des Ehegatten nachreichen. Der Bescheid kann dann nach § 175 AO - auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - geändert werden."

Somit bin ich nun wieder dabei, einer Unterzeichnung der Anlage U für 2006 hinterher zu rennen.
Wenigstens läuft der Kontakt zu meiner Ex-Frau dabei ruhig und sachlich ab. Nachdem ich ihren steuerlichen Nachteil von 2005 ausgeglichen habe stimmt sie dem höheren Betrag in der Anlage U dem Prinzip nach zu.
Dies bedeutet allerdings nicht, das sie diese auch unterzeichnet. Jetzt feilscht sie darum, das der Teil meiner Unterhaltszahlung, den sie in ihre Rentenkasse einbezahlt, nicht der Anlage U unterliegen. Das Finanzamt sieht dies aber nicht so.
Jetzt bin ich gespannt, was sie sich Neues einfallen läst.
Für mich geht es in diesem Fall um etwa 2000 Euro, die ich weniger Steuern bezahlen muss. Dafür lohnt sich ein Nachhaken doch.

Montag, 3. September 2007

Anlage U 2005 - Hurra es ist geschafft

Fünf Wochen hat es gedauert, bis endlich das Thema Anlage U für 2005 abgeschlossen werden konnte. Und dies nur dank meiner Bemühungen während meines Urlaubs. Aber der Reihe nach:
  • Ende Juli schrieb meine Ex-Frau mir eine Mail in der sie mich auffordert, 1230.39 Euro als Ausgleich ihres steuerlichen Nachteils 2005 zu überweisen - ohne Berechnung, wie diese Summe zustande kommt.
  • Einen Tag später bitte ich sie, mir ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den steuerlichen Nachteil berechnen kann - meine Ex-Frau ist zu diesem Zeitpunkt aber schon auf dem Weg in den Urlaub.
  • Am Tag nach der Rückkehr aus ihrem Urlaub kommt eine Mail mit der sie mir zum Ausdruck bringt, das sie es nicht versteht, das ich nun einen anderen, einen eigenen Steuerberater habe und nicht mehr denjenigen, den wir während der Ehezeit hatten.
  • Ich erkläre ihr die Gründe und bitte sie erneut um die Übergabe ihres Steuerbescheides.
  • Am Tag darauf kommt eine Mail mit dem Hinweis, dass sie mir eine letzte Frist von zwei Tagen gibt und mich somit in Verzug setzt. Von dem Steuerbescheid ist nur die erste Seite dabei, auf der es lediglich um ihre Nachzahlungen geht.
  • Ich bitte sie erneut mir den kompletten Steuerbescheid zukommen zu lassen.
  • Inzwischen habe ich Urlaub, befinde ich mich mit meinem Sohn schon in den Reisevorbereitungen.
  • Jetzt erhalte ich die zweite Seite des Steuerbescheides von meiner Ex-Frau, die dritte und alle weiteren Seiten fehlen noch immer. Als letzte Handlung vor meiner Abreise in den Urlaub sende ich erhaltenen beiden Seiten meinem Steuerberater zu.
  • Aus dem Urlaub heraus ruf ich nach drei Tagen bei ihm an und lasse mir das Ergebnis der Berechnungen durchgeben. Der Ausgleichsbetrag, den er ermittelt hat, ist 28 Euro tiefer als das Ergebnis des Steuerberaters meiner Ex-Frau. Die 28 Euro sind komischerweise genau der Betrag, den meine Ex-Frau als Zinsen für die verspätete Nachzahlung an das Finanzamt überweisen muss.
  • Ich teile dies meiner Ex-Frau mit und bitte sie darum, mir zu bestätigen, das mit der Zahlung von 1202.39 Euro der Ausgleich der Anlage U für 2005 erledigt ist. Sobald sie diesem zustimmt werde ich das Geld überweisen.
  • Am Tag darauf kommt eine Mail mit der Aufforderung, ich soll das Geld unverzüglich überweisen. Und einem nochmaligen Hinweis auf den Verzug.
  • Ich bitte sie nochmals darum sich zu äussern, ob mit dieser Zahlung das Thema erledigt ist oder ob sie noch auf den zusätzlichen 28 Euro - oder weiteren Zahlungen - besteht.
  • Dann endlich, nochmals einen Tag später, kommt die Zustimmung, das mit meiner Überweisung das Thema erledigt sei.

Und jetzt endlich, nach allerlei hin und her, überweise ich die 1202.39 Euro und bekomme dafür die Gewissheit, das dieses Thema für 2005 abgeschlossen ist.

Ob es für die weiteren Jahre besser läuft bezweifle ich. Jedenfalls kenne ich nun das Verfahren und kann mich entsprechend darauf einstellen.

Warum ich allerdings die Sache auch im Urlaub noch angehe weiss ich selber nicht. Eigentlich hätte ich meine Ex-Frau noch zwei Wochen zappeln lassen sollen.